The National Times - Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden

Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden


Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden
Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden / Foto: © AFP/Archiv

Ein 18-jähriger Rapper, dessen Texte als antisemitisch verstanden werden können, darf in der Presseberichterstattung nicht mit seinem Bild veröffentlicht werden. Das gilt vor allem, wenn er noch Heranwachsender ist, wie das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am Main am Freitag mitteilte. Da seine Äußerungen nur gering verbreitet seien, sei die Veröffentlichung von Bildern ungerechtfertigt. (Az.: 16 W 40/24)

Textgröße ändern:

In einem Eilverfahren klagte der 18-Jährige gegen die Herausgeberin einer bundesweit erscheinenden Tageszeitung auf Unterlassung diverser Äußerungen und der Verbreitung von Bildern. Die Zeitung hatte im Frühjahr über seine Einbürgerung "trotz antisemitischer Hetze" berichtet. In erster Instanz gab das Landgericht Frankfurt der Klage nur in einem geringen Teil statt und wies den Rest ab. Das Oberlandesgericht gab der Beschwerde des 18-Jährigen nun teilweise Recht.

Demnach sah das Landgericht zu Recht zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Kläger und seinen Texten als zulässige Meinungsäußerung an. Diese basierten auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage, entschieden die Richter am OLG. Die Äußerungen in dem Song können als Unterstützung für die Hamas beziehungsweise als Gutheißung des Hamas-Angriffs auf Israel am 7. Oktober 2023 verstanden werden.

Der Rapper kann sich daher auch nicht gegen die Aussage wehren, dass seine Verwendung des sogenannten Tauhid-Fingers in Beiträgen in sozialen Netzwerken in den Zusammenhang einer "islamistischen Überlegenheitsideologie" gestellt wird. Dieser nach oben ausgestreckte Zeigefinger gilt als Erkennungszeichen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat. Der Kläger bestritt laut OLG nicht, die Geste gezeigt zu haben.

Erfolg hatte seine Klage jedoch in einem Teil: Er darf nicht als Anhänger eines salafistischen Predigers bezeichnet werden, weil es dafür an Tatsachen fehlt. Zudem darf er nicht über mitveröffentlichte Bilder in den Berichten erkennbar sein. Bei ihm handelt es sich nicht um eine in der Öffentlichkeit stehende Person mit Leitbildfunktion, sondern um einen Heranwachsenden, der sich und seine Musik auf Instagram nur einer geringen Zahl von Followern präsentiert.

F.Hughes--TNT

Empfohlen

Exfreund aus Habgier ermordet: Lebenslange Haft in Hamburg

Weil sie ihren Expartner aus Habgier tötete, hat das Landgericht Hamburg eine 42-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde sie wegen Mordes, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in der Hansestadt mitteilte. Demnach sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die Frau ihren Exfreund im Februar getötet hatte.

Prozess um Dreifachmord in Deggendorf: Angeklagter kündigt Einlassung an

Vor dem Landgericht im bayerischen Deggendorf hat am Donnerstag ein Dreifachmordprozess gegen den 38 Jahre alten Martin L. begonnen, der unter Drogen zwei Nachbarinnen und einen Nachbarn getötet haben soll. Der Angeklagte kündigte nach Verlesung der Anklage über seine Verteidigung an, sich im späteren Prozessverlauf zu den Tatvorwürfen äußern zu wollen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Zunächst machte er demnach aber noch keine Angaben.

US-Todeskandidatin Pike wird nach gescheiterter Hinrichtung im Krankenhaus behandelt

Nachdem die im US-Bundesstaat Tennessee zum Tode verurteilte Mörderin Christa Pike am Mittwoch (Ortszeit) zwei Hinrichtungsversuche überlebt hat, wird die 50-Jährige nach Angaben ihrer Anwälte in einem Krankenhaus behandelt. Ihr Zustand sei ihnen nicht mitgeteilt worden, teilten Pikes Verteidiger mit. Der Gouverneur von Tennessee setzte den Vollzug von Todesstrafen bis zum Ende aus und ordnete eine Untersuchung an. Die Organisation Death Penalty Information Center (DPIC) bezeichnete Pikes Fall als "den schlimmsten", den sie je verzeichnet habe.

Neuer Datenschutzbeauftragter Hennemann im Amt

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz, Moritz Hennemann, hat am Donnerstag sein Amt angetreten. Der Freiburger Rechtswissenschaftler folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die sich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zurückzog. Der 41-jährige Hennemann war im Juni vom Bundestag gewählt worden.

Textgröße ändern: