The National Times - Gericht muss erneut über Prozesseröffnung gegen früheren KZ-Wachmann entscheiden

Gericht muss erneut über Prozesseröffnung gegen früheren KZ-Wachmann entscheiden


Gericht muss erneut über Prozesseröffnung gegen früheren KZ-Wachmann entscheiden
Gericht muss erneut über Prozesseröffnung gegen früheren KZ-Wachmann entscheiden / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht im hessischen Hanau muss erneut über die Eröffnung eines Prozesses gegen einen mutmaßlichen ehemaligen Wachmann des NS-Konzentrationslagers Sachsenhausen entscheiden. Die zuständige Kammer verstieß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der bestmöglichen Strafaufklärung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Damit waren die Beschwerden der Staatsanwaltschaft Gießen und mehrerer Nebenkläger erfolgreich (Az.: 7 Ws 169/24).

Textgröße ändern:

Im Sommer 2023 hatte die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage gegen den mittlerweile 100-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3300 Fällen erhoben. Er soll von Juli 1943 bis Februar 1945 zur Wachmannschaft des bei Berlin gelegenen Lagers gehört haben, in dem die Nazis unter anderem politische Gegner, Juden, Sinti und Roma sowie Homosexuelle quälten und töteten. Zehntausende starben durch Hunger und Zwangsarbeit oder wurden systematisch ermordet.

Im Februar 2024 stellte ein Sachverständiger fest, dass der Mann wegen seines psychischen und körperlichen Zustands inzwischen dauerhaft nicht mehr verhandlungsfähig sei. Daraufhin lehnte das Landgericht Hanau die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.

Die Beschwerden gegen diese Entscheidung waren vor dem Oberlandesgericht (OLG) nun erfolgreich. Stützt ein Gericht seine Entscheidung auf die Aussagen eines Sachverständigen, müssen seine Ergebnisse kritisch hinterfragt werden, entschied das OLG. Zudem müsse die Kammer prüfen, ob das Gutachten den Mindeststandards genügt.

In diesem Fall habe der Sachverständige nicht alle Befundquellen einbezogen. Der Gutachter habe selbst angegeben, dass eine Befragung des 100-Jährigen und seines Umfelds nicht möglich gewesen sei. Zudem fehlten Unterlagen zur Krankengeschichte.

Die Richter am OLG bescheinigten dem Gutachten darüber hinaus Darstellungsmängel. Demnach sei nicht nachvollziehbar, warum der Mann verhandlungsunfähig sei. Die Ausführungen zu einer aus der Verhandlung resultierenden konkreten schweren Gesundheitsgefährdung habe die Richter nicht überzeugen können. Das Landgericht Hanau soll nun nachermitteln.

P.Murphy--TNT

Empfohlen

Nach Tötung von 25-Jähriger in Sachsen: Ehemann in Nordrhein-Westfalen verhaftet

Knapp drei Wochen nach einem Tötungsverbrechen an einer 25-Jährigen in Sachsen haben Ermittler den Ehemann der Frau festgenommen. Der 32-Jährige wurde am Mittwoch in Nordrhein-Westfalen gefasst, wie die Polizei in Zwickau am Donnerstag mitteilte. Er muss sich nun wegen Mordes verantworten. Ein zunächst verdächtigter Mann kam wieder auf freien Fuß.

Großrazzia gegen Banden: Führungsriege von Duisburger Hells Angels "vom Netz genommen"

Im Zusammenhang mit einer Großrazzia gegen die organisierte Kriminalität ist den Ermittlern nach eigenen Angaben ein Schlag gegen die führenden Köpfe der Rockergruppierung Hells Angels im nordrhein-westfälischen Duisburg gelungen. "Stand heute haben wir die Führungsriege vom Netz genommen, in Haft gebracht und insofern mindestens für eine sehr erhebliche Schwächung gesorgt", sagte der Duisburger Polizeipräsident Alexander Dierselhuis am Donnerstag vor Journalisten. Nun müsse verhindert werden, dass neue Ersatzstrukturen entstünden.

Exfreund aus Habgier ermordet: Lebenslange Haft in Hamburg

Weil sie ihren Expartner aus Habgier tötete, hat das Landgericht Hamburg eine 42-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde sie wegen Mordes, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in der Hansestadt mitteilte. Demnach sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die Frau ihren Exfreund im Februar getötet hatte.

Prozess um Dreifachmord in Deggendorf: Angeklagter kündigt Einlassung an

Vor dem Landgericht im bayerischen Deggendorf hat am Donnerstag ein Dreifachmordprozess gegen den 38 Jahre alten Martin L. begonnen, der unter Drogen zwei Nachbarinnen und einen Nachbarn getötet haben soll. Der Angeklagte kündigte nach Verlesung der Anklage über seine Verteidigung an, sich im späteren Prozessverlauf zu den Tatvorwürfen äußern zu wollen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Zunächst machte er demnach aber noch keine Angaben.

Textgröße ändern: