The National Times - Karlsruhe will über Sozialversicherungsbeiträge für große Familien entscheiden

Karlsruhe will über Sozialversicherungsbeiträge für große Familien entscheiden


Karlsruhe will über Sozialversicherungsbeiträge für große Familien entscheiden
Karlsruhe will über Sozialversicherungsbeiträge für große Familien entscheiden / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch kommender Woche über die Frage entscheiden, ob Eltern mit mehr als einem Kind weniger Sozialversicherungsbeiträge - abhängig von der Kinderzahl - zahlen müssen. Das teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Mehrere Eltern reichten Verfassungsbeschwerden eingereicht, nachdem sie vor anderen Gerichten keinen Erfolg hatten. Sie finden, dass die Kindererziehung bei den Beiträgen zur Pflege-, Renten- oder Krankenversicherung stärker berücksichtigt werden muss. (Az. 1 BvL 3/18 u.a.)

Textgröße ändern:

Für die Pflegeversicherung zahlen Kinderlose bereits einen höheren Beitrag, zu 2022 wurde dieser noch einmal erhöht. Bei Eltern wird allerdings nicht danach gestaffelt, wie viele Kinder sie haben. Die Regelung geht ursprünglich auf ein Verfassungsgerichtsurteil von 2001 zurück. Damals entschieden die Karlsruher Richter, dass Eltern für die Pflegeversicherung nicht genauso hoch belastet werden dürfen wie Menschen ohne Kinder.

Neben den Verfassungsbeschwerden behandelt das Bundesverfassungsgericht nun auch eine Vorlage des Sozialgerichts Freiburg, das wissen will, ob eine Gleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern und Eltern mit nur einem Kind bei den Beiträgen verfassungsgemäß ist.

P.Jones--TNT

Empfohlen

Sieben Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Waffenhandels in Berlin

Bei einer berlinweiten Razzia wegen des 0Verdachts auf illegalen Schusswaffenhandel sind in der Bundeshauptstadt sieben Verdächtige vorläufig festgenommen worden. Die Polizei fand nach eigenen Angaben bei der Razzia am Mittwoch zwei scharfe Schusswaffen mit Munition und beschlagnahmte außerdem Handys sowie Datenträger. Insgesamt seien elf Wohnungen, drei Gewerbeobjekte und mehrere Autos durchsucht worden.

Keine Bestechlichkeit: BGH bestätigt Urteil gegen Beamten an OLG Jena weitgehend

Ein ehemals hoher Beamter des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) ist wegen Vorteilsannahme verurteilt, nicht jedoch wegen Bestechlichkeit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Mittwoch das entsprechende Urteil weitgehend, die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Revision keinen Erfolg. Über die Strafe für den Mann muss jedoch noch einmal verhandelt werden. (Az. 2 StR 554/25)

Erneut antisemitische Hetze verbreitet: Sieben Jahre Haft für Rentner in München

Wegen wiederholter antisemitischer und menschenverachtender Videos im Internet samt Gewaltaufrufen ist ein 71-Jähriger vom Landgericht München II zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte wurde am Mittwoch wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der vorbestrafte 71-Jährige hatte bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Videos eine vierjährige Haftstrafe verbüßt.

Trotz Insolvenz: Prozess über Verbot von salafistischem Verein kann weitergehen

Die Gerichtsverhandlung über das Verbot des mutmaßlich radikalislamischen Vereins Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft (DMG) kann weitergehen. Das inzwischen eröffnete Insolvenzverfahren unterbricht den Prozess in Niedersachsen nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Das Landesinnenministerium hatte den Verein mit Sitz in Braunschweig im Juni 2024 verboten. (Az. 6 C 1.26)

Textgröße ändern: