The National Times - Freispruch für Bremer Pastor in Prozess um Volksverhetzung in "Eheseminar"

Freispruch für Bremer Pastor in Prozess um Volksverhetzung in "Eheseminar"


Freispruch für Bremer Pastor in Prozess um Volksverhetzung in "Eheseminar"
Freispruch für Bremer Pastor in Prozess um Volksverhetzung in "Eheseminar" / Foto: © AFP/Archiv

Das Bremer Landgericht hat einen Pastor vom Vorwurf volksverhetzender Äußerungen über Homosexuelle freigesprochen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sahen sich die Richter in ihrem Urteil vom Freitag unter anderem an Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts gebunden, wonach bei der Bewertung derartiger Sachverhalte die für den Beschuldigten günstigste Interpretationsmöglichkeit heranzuziehen sei. Daher kassierten sie ein Urteil des Amtsgerichts, das den evangelischen Geistlichen zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.

Textgröße ändern:

Hintergrund des Verfahrens sind Äußerungen, die der Pastor einer sich selbst als "bibeltreu" bezeichnenden Bremer Gemeinde 2019 in einem sogenannten Eheseminar tätigte. Diese wurden anschließend auch als Tondatei im Internet verbreitet. Laut Staatsanwaltschaft sprach der 54-Jährige mit Blick auf Homosexualität während dieses Seminars unter anderem von "Degenerationsformen der Gesellschaft".

Darüber hinaus bezeichnete der seit längerem auch öffentlich stark umstrittene Geistliche demnach Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Christopher-Street-Day-Paraden als "Verbrecher". Auch sprach er von "Genderdreck" und nannte diesen "zutiefst teuflisch". Die Staatsanwaltschaft klagte ihn deshalb wegen Volksverhetzung an. Das Bremer Amtsgericht folgte dieser Argumentation und verurteilte den Pastor im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 8100 Euro.

Dagegen ging der Mann vor dem Landgericht in Berufung. Er verteidigte sich unter anderem damit, dass seine Äußerungen nicht zum Hass auf konkrete Menschen aufgerufen, sondern nur die religiös begründete Ablehnung bestimmter gesellschaftlicher Ideen ausgedrückt hätten. Die Staatsanwaltschaft wertete dies in dem Berufungsverfahren laut Gerichtssprecher als "Schutzbehauptung", die Richter kamen am Ende allerdings zu einer anderen Einschätzung.

Mit Blick auf vom Bundesverfassungsgericht gesetzte einschlägige juristische Beurteilungskriterien stuften sie diese Argumentation als legitime Interpretationsmöglichkeit ein, die zugunsten des Beschuldigten nicht von der Hand zu weisen sei. Eine wichtige Rolle bei der Entscheidung spielte laut Sprecher außerdem, dass das Gericht zu der Feststellung kam, dass die Einbettung der Passagen in den Gesamtkontext des Seminars mitentscheidend sei.

Der Fall des Pastors beschäftigt die evangelische Kirche in Bremen schon seit langem. Der Mann ist ein bundesweit bekannter Vertreter einer betont fundamentalistischen Glaubensauslegung und aufgrund seiner Äußerungen heftig umstritten. Seine Gemeinde unterstützt ihn ausdrücklich. 2020 leitete die Kirche ein Disziplinarverfahren ein und enthob ihn vorläufig des Diensts. Aufgrund rechtlicher Bedenken kam es 2021 jedoch zu einer einvernehmlichen Regelung.

Demnach darf der Pastor bis zum Abschluss der strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Verfahren weiter arbeiten. Er entschuldigte sich im Gegenzug öffentlich für seine Äußerungen und stellte dabei klar, dass er keinesfalls zu Menschenhass habe aufrufen wollen. Ob der Fall mit dem Urteil des Landgerichts abgeschlossen ist, ist noch offen. Die Staatsanwaltschaft könnte dieses noch anfechten.

T.Bennett--TNT

Empfohlen

Sieben Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Waffenhandels in Berlin

Bei einer berlinweiten Razzia wegen des 0Verdachts auf illegalen Schusswaffenhandel sind in der Bundeshauptstadt sieben Verdächtige vorläufig festgenommen worden. Die Polizei fand nach eigenen Angaben bei der Razzia am Mittwoch zwei scharfe Schusswaffen mit Munition und beschlagnahmte außerdem Handys sowie Datenträger. Insgesamt seien elf Wohnungen, drei Gewerbeobjekte und mehrere Autos durchsucht worden.

Keine Bestechlichkeit: BGH bestätigt Urteil gegen Beamten an OLG Jena weitgehend

Ein ehemals hoher Beamter des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) ist wegen Vorteilsannahme verurteilt, nicht jedoch wegen Bestechlichkeit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Mittwoch das entsprechende Urteil weitgehend, die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Revision keinen Erfolg. Über die Strafe für den Mann muss jedoch noch einmal verhandelt werden. (Az. 2 StR 554/25)

Erneut antisemitische Hetze verbreitet: Sieben Jahre Haft für Rentner in München

Wegen wiederholter antisemitischer und menschenverachtender Videos im Internet samt Gewaltaufrufen ist ein 71-Jähriger vom Landgericht München II zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte wurde am Mittwoch wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der vorbestrafte 71-Jährige hatte bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Videos eine vierjährige Haftstrafe verbüßt.

Trotz Insolvenz: Prozess über Verbot von salafistischem Verein kann weitergehen

Die Gerichtsverhandlung über das Verbot des mutmaßlich radikalislamischen Vereins Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft (DMG) kann weitergehen. Das inzwischen eröffnete Insolvenzverfahren unterbricht den Prozess in Niedersachsen nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Das Landesinnenministerium hatte den Verein mit Sitz in Braunschweig im Juni 2024 verboten. (Az. 6 C 1.26)

Textgröße ändern: