The National Times - EuGH: In Polen und Tschechien lebende EU-Ausländer müssen in Parteien eintreten können

EuGH: In Polen und Tschechien lebende EU-Ausländer müssen in Parteien eintreten können


EuGH: In Polen und Tschechien lebende EU-Ausländer müssen in Parteien eintreten können
EuGH: In Polen und Tschechien lebende EU-Ausländer müssen in Parteien eintreten können / Foto: © AFP/Archiv

Wer als EU-Bürger dauerhaft in einem anderen Mitgliedsstaat lebt, soll dort auch in eine politische Partei eintreten können. Diesbezügliche Verbote in Tschechien und Polen verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom Dienstag gegen EU-Recht. Denn die betroffenen EU-Ausländer seien bei Kommunal- und Europawahlen in Bezug auf das passive Wahlrecht, also das Recht, selbst zu kandidieren, schlechter gestellt. (Az. C-808/21 und C‑814/21)

Textgröße ändern:

Gesetze in beiden Ländern räumen nur eigenen Staatsangehörigen das Recht ein, Mitglied einer politischen Partei zu werden. Bei Kommunalwahlen und den Europawahlen sind inzwischen aber EU-weit alle EU-Bürger wahlberechtigt. Die EU-Kommission sah in den polnischen uns tchechischen Regelungen eine verbotene Ungleichbehandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit und reichte gegen die beiden Länder Vertragsverletzungsklagen beim EuGH ein.

Diesen wurde nun stattgegeben. Der EuGH betonte in seinen Urteilen die Bedeutung politischer Parteien bei Wahlen. Sie verfügten über Organisationsstrukturen sowie personelle, administrative und finanzielle Ressourcen, um Kandidaturen zu unterstützen, führte der EuGH aus. Wählerinnen und Wähler orientierten sich bei ihrer Entscheidung unter anderem an der Partei.

Eine Parteimitgliedschaft trage also erheblich zur Ausübung des Wahlrechts bei. Um ihr Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen wirksam ausüben zu können, müssten in Polen oder Tschechien lebende Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten dafür gleichen Zugang zu den Mitteln haben wie eigene Staatsangehörige.

Das könne die nationale Identität der Länder nicht beeinträchtigen, betonte der EuGH. Denn sie müssten diesen Menschen kein Wahlrecht bei den nationalen Wahlen einräumen und könnten ihre Rolle in einer politischen Partei im Kontext solcher Wahlen auch einschränken. Polen und Tschechien müssen die entsprechenden Regelungen nun ändern.

J.Sharp--TNT

Empfohlen

Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer US-Todeskandidatin dringen Menschenrechtler auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Nach Amnesty International erklärte auch UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk am Donnerstag: "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz." Türk forderte Gnade für die verurteilte Mörderin Christa Pike, die zwei Giftspritzen überlebt hatte.

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter

Wenige Wochen nach den tödlichen Waldbränden im Nordosten Algeriens hat das Parlament in Algier eine Ausweitung der Todesstrafe auf Brandstiftung beschlossen. Die Abgeordneten im Unterhaus billigten am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der die Todesstrafe künftig für das vorsätzliche Inbrandsetzen von Wäldern, Waldflächen sowie bepflanzten oder unbepflanzten Feldern verhängt werden kann.

Textgröße ändern: