The National Times - Frau mit 66 Messerstichen getötet: Prozess um Mord von 2003 in Münster begonnen

Frau mit 66 Messerstichen getötet: Prozess um Mord von 2003 in Münster begonnen


Frau mit 66 Messerstichen getötet: Prozess um Mord von 2003 in Münster begonnen
Frau mit 66 Messerstichen getötet: Prozess um Mord von 2003 in Münster begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als 20 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 37-jährigen Frau muss sich ein 52-Jähriger vor dem Landgericht Münster verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann in der zum Prozessauftakt verlesenen Anklage Mord vor. Er soll seine Exfreundin im Jahr 2003 mit 66 Messerstichen getötet haben, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Der Mann wurde 2018 in Paris festgenommen und kürzlich nach Deutschland ausgeliefert.

Textgröße ändern:

Die Tat ereignete sich laut Anklage im April 2003 im Steinfurter Bagno, einem Park bei Burgsteinfurt in Nordrhein-Westfalen. Der damals 31-jährige Angeklagte soll die Frau zuvor an ihrer Arbeitsstelle in Münster abgepasst haben. Unter Vorhalt eines Messers zwang er sie, in ihr eigenes Auto zu steigen und mit ihm zum späteren Tatort zu fahren.

Dort soll er sie laut den Vorwürfen aus dem Auto gezerrt und mit 66 Messerstichen getötet haben. Anschließend verscharrte er den Leichnam in der Nähe eines dortigen Flusses. Die Anklage geht von einem Rachemord aus. Die beiden sollen 2002 für wenige Wochen eine intime Beziehung geführt haben. Weil er die Frau mehrfach geschlagen haben soll, beendete sie die Beziehung.

Nach der Tat flüchtete der heute 52-Jährige aus Deutschland. Die Fahndung nach dem Verdächtigen dauerte Jahre an. 2018 wurde er in Paris wegen eines versuchten Tötungsdelikts festgenommen. Die französischen Behörden informierten die deutschen Ermittler über einen Treffer in der DNA-Datenbank. Der Mann hatte seit mehreren Jahren unter anderen Personalien in Frankreich gelebt.

Ein französisches Gericht verurteilte den Mann 2021 zu zehn Jahren Haft. Im vergangenen Oktober wurde er nach Deutschland ausgeliefert und in Untersuchungshaft genommen.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers schwieg der Angeklagte am ersten Verhandlungstag zu den Vorwürfen. Er habe auch keine Angaben zu seiner Person gemacht. Für das Verfahren wurden mehrere Verhandlungstage bis Anfang Januar angesetzt.

P.Murphy--TNT

Empfohlen

Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer US-Todeskandidatin dringen Menschenrechtler auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Nach Amnesty International erklärte auch UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk am Donnerstag: "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz." Türk forderte Gnade für die verurteilte Mörderin Christa Pike, die zwei Giftspritzen überlebt hatte.

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter

Wenige Wochen nach den tödlichen Waldbränden im Nordosten Algeriens hat das Parlament in Algier eine Ausweitung der Todesstrafe auf Brandstiftung beschlossen. Die Abgeordneten im Unterhaus billigten am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der die Todesstrafe künftig für das vorsätzliche Inbrandsetzen von Wäldern, Waldflächen sowie bepflanzten oder unbepflanzten Feldern verhängt werden kann.

Textgröße ändern: