The National Times - Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben


Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben
Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

Textgröße ändern:

Die Klägerin hatte ihren Personenstand gerichtlich in weiblich ändern lassen, ohne sich einer geschlechtsangleichenden Operation zu unterziehen. Im Frühling wollte sie ein Probetraining in einem Damenfitnessstudio machen. Das wurde abgelehnt mit dem Hinweis, dass es dort nur Damenumkleiden und Damenduschen gebe.

Das Studio veröffentlichte zu diesem Vorfall mehrere Artikel auf der eigenen Homepage. Dabei wurden der Name der Klägerin genannt und Bilder von ihr veröffentlicht. Zudem wurde ein männliches Pronomen für sie verwendet.

Mit einem Eilantrag wandte sich die Klägerin gegen diese Veröffentlichungen. Das Landgericht Frankfurt gab dem im Juli überwiegend statt. Da sie ihren Personenstand per Gerichtsbeschluss in weiblich geändert habe, sei die Verwendung des männlichen Pronomens für die Klägerin ein Angriff auf ihre Menschenwürde, entschied das Gericht. Dass ihr Name veröffentlicht worden sei, verletze ihr Selbstbestimmungsrecht. Trotz Verpixelung war sie auf den Fotos erkennbar.

Jedoch darf das Fitnessstudio die Meinung äußern, dass nur Frauen mit weiblichem Geburtseintrag Mitglieder eines Frauenfitnessstudios sein dürfen. Gegen das Urteil legte das Studio Widerspruch ein. Aus formalen Gründen hob die Pressekammer die einstweilige Verfügung nun auf.

Die Verfügung hätte innerhalb eines Monats an den Anwalt des beklagten Betriebs zugestellt werden müssen, entschieden die Richter. Die Anwältin der Klägerin hielt diese Frist nicht ein. Stattdessen schickte sie dem Studio den Beschluss direkt zu, obwohl sich in der Zwischenzeit ein Anwalt des Studios zum Verfahren gemeldet hatte. Unabhängig von den Rechtsverletzungen musste das Gericht die einstweilige Verfügung daher aufheben.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer US-Todeskandidatin dringen Menschenrechtler auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Nach Amnesty International erklärte auch UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk am Donnerstag: "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz." Türk forderte Gnade für die verurteilte Mörderin Christa Pike, die zwei Giftspritzen überlebt hatte.

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter

Wenige Wochen nach den tödlichen Waldbränden im Nordosten Algeriens hat das Parlament in Algier eine Ausweitung der Todesstrafe auf Brandstiftung beschlossen. Die Abgeordneten im Unterhaus billigten am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der die Todesstrafe künftig für das vorsätzliche Inbrandsetzen von Wäldern, Waldflächen sowie bepflanzten oder unbepflanzten Feldern verhängt werden kann.

Textgröße ändern: