The National Times - Haft in Prozess gegen bewaffnete Coronaverschwörer in Rheinland-Pfalz

Haft in Prozess gegen bewaffnete Coronaverschwörer in Rheinland-Pfalz


Haft in Prozess gegen bewaffnete Coronaverschwörer in Rheinland-Pfalz
Haft in Prozess gegen bewaffnete Coronaverschwörer in Rheinland-Pfalz / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat drei Coronaverschwörer zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte soll für zwei Jahre und neun Monate in Haft, wie eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag sagte. Zwei Mitangeklagte erhielten Bewährungsstrafen. Alle drei wurden unter anderem wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Bildung einer bewaffneten Gruppe verurteilt.

Textgröße ändern:

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte die bewaffnete Vereinigung namens Paladin im Oktober 2020 gründete, um gewaltsam gegen die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie vorzugehen.

Im Februar 2021 warb er die beiden Mitangeklagten an, die bis Mai desselben Jahres an den Treffen und paramilitärischen Übungen der Gruppe teilnahmen. Sie stellten Waffenteile und Munition mit Hilfe von 3D-Druckern her.

Der 39-jährige Hauptangeklagte wurde im vergangenen November in Portugal festgenommen. Er befand sich nach seiner Auslieferung nach Deutschland seit Februar in Untersuchungshaft. Die beiden anderen Angeklagten sind auf freiem Fuß.

Der Staatanwaltschaft zufolge war der 39-Jährige davon überzeugt, dass der Staat unter dem Vorwand der Pandemiebekämpfung die Grundrechte der Bürger abschaffen wolle, indem er Polizei und Bundeswehr gegen die Massen radikalisiere und diese zugleich "weiter in Richtung Bürgerkrieg und Eskalation" treibe.

Er berief sich auf ein angebliches Widerstandsrecht aus dem Grundgesetz beziehungsweise auf einen Notstand, was ihn aus seiner Sicht zum Widerstand gegen den Staat berechtigte. Das schloss nach Meinung des Angeklagten auch die Bewaffnung der Bürger ein.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer US-Todeskandidatin dringen Menschenrechtler auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Nach Amnesty International erklärte auch UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk am Donnerstag: "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz." Türk forderte Gnade für die verurteilte Mörderin Christa Pike, die zwei Giftspritzen überlebt hatte.

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter

Wenige Wochen nach den tödlichen Waldbränden im Nordosten Algeriens hat das Parlament in Algier eine Ausweitung der Todesstrafe auf Brandstiftung beschlossen. Die Abgeordneten im Unterhaus billigten am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der die Todesstrafe künftig für das vorsätzliche Inbrandsetzen von Wäldern, Waldflächen sowie bepflanzten oder unbepflanzten Feldern verhängt werden kann.

Textgröße ändern: