The National Times - Rechtes statt linkes Bein von Hund operiert: Gericht sieht keinen Behandlungsfehler

Rechtes statt linkes Bein von Hund operiert: Gericht sieht keinen Behandlungsfehler


Rechtes statt linkes Bein von Hund operiert: Gericht sieht keinen Behandlungsfehler
Rechtes statt linkes Bein von Hund operiert: Gericht sieht keinen Behandlungsfehler / Foto: © AFP/Archiv

Wird ein Hund wegen eines vom Besitzer am linken Hinterlauf beobachteten Hinkens am rechten Hinterlauf operiert, ist die Behandlung nicht fehlerhaft gewesen. Die Wahl der Therapie sei grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Tierarztes, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch unter Verweis auf eine Entscheidung in einem Rechtsstreit aus Hessen mit. Der Besitzer habe keinen Anspruch auf Rückzahlung der Behandlungskosten von 7500 Euro (Az.: 29 U 33/24).

Textgröße ändern:

Der Kläger ließ seinen Hund wegen Lähmungserscheinungen an einem hinteren Bein behandeln. Nach Röntgenaufnahmen des rechten Hinterlaufs wurde ein Operationstermin ausgemacht. Das Tier wurde daraufhin am hinteren rechten Kniegelenk operiert.

Vor Gericht forderte der Kläger nun das Geld zurück, weil der Hund am falschen Bein operiert worden sei. Ihm zufolge sei die Behandlung des linken hinteren Beins beauftragt worden. Das rechte sei kerngesund gewesen.

Das Landgericht wies die Klage in erster Instanz ab. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung nun. Demnach liegt kein Behandlungsfehler vor. Ein Sachverständiger machte deutlich, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit das richtige Bein operiert wurde.

Den Richtern zufolge kann ein Laie bei einem auf der linken Seite beobachteten Hinken nicht davon ausgehen, dass die Ursache dafür auch links zu finden ist. Häufig liege die Ursache auf der gegenüberliegenden Seite, in diesem Fall rechts. Eine Nachuntersuchung ergab, dass das linke hintere Bein gesund war.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer US-Todeskandidatin dringen Menschenrechtler auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Nach Amnesty International erklärte auch UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk am Donnerstag: "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz." Türk forderte Gnade für die verurteilte Mörderin Christa Pike, die zwei Giftspritzen überlebt hatte.

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter

Wenige Wochen nach den tödlichen Waldbränden im Nordosten Algeriens hat das Parlament in Algier eine Ausweitung der Todesstrafe auf Brandstiftung beschlossen. Die Abgeordneten im Unterhaus billigten am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der die Todesstrafe künftig für das vorsätzliche Inbrandsetzen von Wäldern, Waldflächen sowie bepflanzten oder unbepflanzten Feldern verhängt werden kann.

Textgröße ändern: