The National Times - Bundesverfassungsgericht: Bettensteuern mit Grundgesetz vereinbar

Bundesverfassungsgericht: Bettensteuern mit Grundgesetz vereinbar


Bundesverfassungsgericht: Bettensteuern mit Grundgesetz vereinbar
Bundesverfassungsgericht: Bettensteuern mit Grundgesetz vereinbar / Foto: © AFP/Archiv

Steuern auf touristische Übernachtungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Eingriff in die Handlungsfreiheit im vermögensrechtlichen Bereich und in die Berufsausübungsfreiheit von Hotelbetreibern sei gerechtfertigt, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Es wies vier Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg zurück. (Az. 1 BvR 2868/15 u.a.)

Textgröße ändern:

Die Übernachtungssteuer - auch Bettensteuer, Beherbergungssteuer oder Citytax genannt - wird von zahlreichen Städten und Gemeinden erhoben. Touristen zahlen pro Nacht zusätzlich zum Preis für die Unterkunft eine Extra-Abgabe, welche die Unterkunft einziehen muss. Übernachtungen aus beruflichen Gründen sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2012 von der Steuer ausgenommen.

Die Hoteliers wehrten sich bereits vor anderen Gerichten gegen die Steuer, jedoch ohne Erfolg. 2015 wies der Bundesfinanzhof Klagen aus Hamburg und Bremen ab. Nun erklärte auch Karlsruhe die Übernachtungssteuer für verfassungsgemäß.

Es handle sich um örtliche Aufwandsteuern, die bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig seien, erklärte das Verfassungsgericht zur Begründung weiter. Sie seien also "kompetenzgemäß" erlassen worden. Die betroffenen Beherbergungsbetriebe würden dadurch nicht übermäßig belastet.

T.Ward--TNT

Empfohlen

Baden-Württemberg: Hunderte Kilogramm Zwetschgen gestohlen - acht Bäume abgeerntet

Hunderte Kilogramm Zwetschgen haben unbekannte Diebe in Baden-Württemberg abgeerntet. Der Eigentümer stellte am Mittwoch fest, dass insgesamt acht seiner Bäume im Ort Oberkirch leer waren, wie die Offenburger Polizei mitteilte. Der Schaden betrage mehrere hundert Euro.

IStGH spricht Ex-Rebellenchef aus Zentralafrikanischer Republik schuldig

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) hat einen früheren Rebellenanführer aus der Zentralafrikanischen Republik wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Der Ex-Kommandeur der mehrheitlich muslimischen Seleka-Rebellen, Mahamat Said Abdel Kani, wurde am Mittwoch in vier Anklagepunkten für schuldig befunden, darunter Folter und rechtswidrige Freiheitsberaubung. Das Strafmaß soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden. In drei Anklagepunkten wegen Kriegsverbrechen wurde Said hingegen freigesprochen.

Freundin erstickt und in Wald vergraben: Zehn Jahre Haft in Bayern

Weil er seine Freundin erstickte und die Leiche im Wald vergrub, hat das Landgericht im bayerischen Memmingen einen 39-Jährigen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen Totschlags, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Laut der zuständigen Kammer hatte er seine Partnerin im August 2025 in Lauben getötet.

Bundesregierung verschärft Vorgehen gegen Sozialmissbrauch

Die Bundesregierung verschärft das Vorgehen gegen den betrügerischen Bezug von Sozialleistungen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen Aktionsplan mit Maßnahmen, die sich vor allem gegen Sozialmissbrauch durch Zugewanderte aus EU-Staaten richten. Dieser Missbrauch soll nun durch mehr Datenabgleich, schärfere Kontrollen und strengere Regeln erschwert werden. Eine weitere Neuerung: Die Auszahlung von Grundsicherung an Menschen, die mit vollstreckbarem Haftbefehl gesucht werden, soll beendet werden.

Textgröße ändern: