The National Times - Nach antisemitischem Angriff auf jüdischen Studenten: Anklage gegen 23-Jährigen

Nach antisemitischem Angriff auf jüdischen Studenten: Anklage gegen 23-Jährigen


Nach antisemitischem Angriff auf jüdischen Studenten: Anklage gegen 23-Jährigen
Nach antisemitischem Angriff auf jüdischen Studenten: Anklage gegen 23-Jährigen / Foto: © AFP/Archiv

Nach einem mutmaßlich antisemitisch motivierten Angriff auf einen Studenten in Berlin hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Die Behörde wirft dem 23-Jährigen, der wie der Geschädigte an der Freien Universität (FU) studierte, gefährliche Körperverletzung vor, wie sie am Dienstag in Berlin mitteilte.

Textgröße ändern:

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft traf der Beschuldigte am 2. Februar in einer Bar in Berlin-Mitte auf den damals 30-jährigen Studenten und stellte ihn wegen einer früheren Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt zur Rede. Der 23-Jährige schlug dem Geschädigten unvermittelt mit der Faust ins Gesicht, woraufhin dieser laut Anklage das Gleichgewicht verlor. Als sich der Student wieder aufrichten wollte, trat der "kampfsporterfahrene Angeschuldigte" ihm ins Gesicht.

Der Geschädigte erlitt durch den Angriff laut Staatsanwaltschaft eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung. Laut Staatsanwaltschaft musste er vier Tage im Krankenhaus bleiben. Ausschlaggebend für die Attacke sei "das politische Engagement des jüdischen Geschädigten im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf die israelische Bevölkerung" gewesen.

Bei dem Opfer handelt es sich um den Bruder des in Berlin lebenden israelischen Comedians Shahak Shapira. Der Fall sorgte über die Grenzen der Hauptstadt hinaus für Empörung. Als Konsequenz wurde im Juli an den Berliner Hochschulen das erst vor wenigen Jahren abgeschaffte Ordnungsrecht wieder eingeführt.

Damit können Gewalt gegen Hochschulmitglieder sowie auch Bedrohung oder sexuelle Belästigung geahndet werden. Die Strafen reichen vom Ausspruch einer Rüge über den Ausschluss von bestimmten Lehrveranstaltungen bis hin zur Exmatrikulation.

S.Ross--TNT

Empfohlen

Mutter von Drillingen erstochen - Ehemann in Osnabrück wegen Mordes verurteilt

Weil er seine Frau erstochen haben soll, soll ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn am Freitag nach Angaben eines Sprechers wegen Mordes und verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Mann hatte demnach im Prozess gestanden, seine Frau, eine Mutter von Drillingen, getötet zu haben.

Schleuser in Bayern zu drei Jahren Haft verurteilt

Wegen des Einschleusens von Ausländern aus Ungarn nach Deutschland ist ein Ukrainer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht im bayerischen Landshut sprach den 38-Jährigen des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in vier Fällen schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.

Hamburger Volksentscheid über Grundeinkommen wird nicht wiederholt

Der Hamburger Volksentscheid über ein Grundeinkommen wird nicht wiederholt. Das Verfassungsgericht der Hansestadt wies am Freitag die Anträge mehrerer Bürgerinnen und Bürger zurück. Der Volksentscheid sah ein dreijähriges Modellprojekt für ein Grundeinkommen vor, im Oktober 2025 lehnte eine Mehrheit das aber ab.

Tötung von Flugbegleiterin in Bonn vor 34 Jahren: BGH bestätigt Mordurteil

34 Jahre nach der Tötung einer Frau in Bonn ist der Täter rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Bonner Landgerichts vom März weitgehend, wie er am Freitag mitteilte. Der Angeklagte hatte in dem Prozess in Nordrhein-Westfalen gestanden, die 29-jährige Frau im Oktober 1992 in ihrer Wohnung vergewaltigt und getötet zu haben. (Az. 2 StR 377/26)

Textgröße ändern: