The National Times - Gutachten: Urlaubsanspruch kann nicht ohne Hinweis nach drei Jahren verjähren

Gutachten: Urlaubsanspruch kann nicht ohne Hinweis nach drei Jahren verjähren


Gutachten: Urlaubsanspruch kann nicht ohne Hinweis nach drei Jahren verjähren
Gutachten: Urlaubsanspruch kann nicht ohne Hinweis nach drei Jahren verjähren / Foto: © AFP/Archiv

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann einem juristischen Gutachten zufolge nicht nach drei Jahren verjähren, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist. Eine Verjährungsfrist könne erst dann beginnen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seinen Anspruch hingewiesen habe, argumentierte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall aus Deutschland. (Az. C-120/21)

Textgröße ändern:

Geklagt hat eine Bilanzbuchhalterin, die jahrelang wegen des hohen Arbeitsaufkommens nicht alle Urlaubstage genommen hatte. Nach ihrer Kündigung will sie nun von ihrem früheren Arbeitgeber die Abgeltung der nicht genommenen Tage. Der Anspruch auf die Urlaubstage ist nicht verfallen, da der Arbeitgeber nicht mitwirkte - die Buchhalterin also nicht aufforderte, den Urlaub zu nehmen und nicht darauf hinwies, dass die Tage sonst verfallen könnten.

Nach deutschem Recht könnte der Anspruch aber nach drei Jahren Frist verjähren. Das Bundesarbeitsgericht will vom EuGH wissen, ob das mit EU-Recht vereinbar wäre.

Generalanwalt Richard de la Tour sah in seinen Schlussanträgen kein grundsätzliches Problem mit Verjährung oder einer Frist von drei Jahren. Diese dürfe aber nicht mit Ablauf des Jahres beginnen, in dem der Urlaub hätte genommen werden müssen, argumentierte er. Vielmehr müsse die Frist zum Ende des Jahres beginnen, in dem der Arbeitnehmer auf den Urlaub und das mögliche Verfallen hingewiesen habe.

Die Richterinnen und Richter des EuGH sind bei ihrem Urteil nicht an die Einschätzung des Generalanwalts gebunden, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht veröffentlicht.

A.Davey--TNT

Empfohlen

200 Rinder gestohlen: Viehdiebe in Polen und Brandenburg festgenommen

Nach dem Diebstahl von rund 200 Rindern an mehreren Orten in Brandenburg sitzen zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Ein 41-Jähriger wurde am Donnerstag vergangener Woche bei einer Durchsuchung in Polen festgenommen, wie die Polizei am Mittwoch in Potsdam mitteilte. Seinen 46-jährigen mutmaßlichen Komplizen fassten die Beamten am selben Tag an einer Raststätte an einer Autobahn in Brandenburg.

Polizeihubschrauber in Karlsruhe im Einsatz: Mann klettert über Bauzaun an BGH

In Karlsruhe hat es einen größeren Polizeieinsatz gegeben, weil ein Mann über einen Bauzaun am Bundesgerichtshof (BGH) kletterte. Er betrat das Gelände am späten Dienstagabend unrechtmäßig, wie ein Polizeisprecher in der baden-württembergischen Stadt am Mittwoch mitteilte. Bei der Suche nach dem Mann war auch ein Polizeihubschrauber im Einsatz.

Tatverdächtiger nach tödlichem Raubüberfall auf 84-Jährige in Hannover ermittelt

Rund vier Wochen nach einem tödlichen Raubüberfall auf eine 84-Jährige in Hannover ist ein Verdächtiger ermittelt worden. Es handle sich um einen derzeit in anderer Sache in Haft sitzenden 29-Jährigen, wie die Polizei in der niedersächsischen Landeshauptstadt am Mittwoch mitteilte. Intensive Ermittlungen hätten zu ihm geführt, hieß es. Ihm wird ein Raub mit Todesfolge zur Last gelegt.

Seit Tagen vermisster Taucher tot aus Starnberger See geborgen

Einsatzkräfte haben aus dem Starnberger See die Leiche eines tagelang vermissten Tauchers geborgen. Wie er zu Tode kam, war zunächst unklar, wie die Polizei in Ingolstadt am Mittwoch erklärte. Hinweise auf ein Verbrechen gab es demnach aber nicht. Der 63-Jährige war seit Samstag vermisst worden. Er war mit zwei Freunden an der Allmannshauser Steilwand, einem beliebten Tauchziel, unterwegs.

Textgröße ändern: