The National Times - Tat an Schule in St. Leon-Rot: 18-Jähriger wegen Mordes an Exfreundin verurteilt

Tat an Schule in St. Leon-Rot: 18-Jähriger wegen Mordes an Exfreundin verurteilt


Tat an Schule in St. Leon-Rot: 18-Jähriger wegen Mordes an Exfreundin verurteilt
Tat an Schule in St. Leon-Rot: 18-Jähriger wegen Mordes an Exfreundin verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Weil er seine Exfreundin erstochen hat, ist ein 18-Jähriger vom Landgericht Heidelberg zu einer Jugendstrafe von elf Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn am Mittwoch des Mordes und der Körperverletzung schuldig. Die Tat ereignete sich am 25. Januar an einer Schule in St. Leon-Rot in Baden-Württemberg.

Textgröße ändern:

Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte seine ebenfalls 18 Jahre alte frühere Freundin im Aufenthaltsraum ihrer gemeinsamen Schule mit einem Messer attackierte und tötete. Er habe sie in Nacken und Rücken, den Hals und den Brustkorb gestochen, erklärte das Gericht. Die junge Frau starb noch am Tatort.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Angeklagte seine frühere Freundin schon einige Monate zuvor durch Faustschläge gegen Gesicht und Oberkörper erheblich verletzt hatte. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte die 18-Jährige bei dieser Tat im November einen Nasenbeinbruch, Prellungen des Jochbeins, Hämatome und Prellungen der Halswirbelsäule und des Thorax erlitten.

Die Tötung der jungen Frau und die Körperverletzung habe der Angeklagte gestanden, hieß es vom Gericht weiter. Die rechtliche Würdigung der Tat als Mord und auch die Feststellungen zum Ablauf der Tat stützten sich auf die Spurenlage am Tatort und verschiedene Indizien.

Das Gericht wies darauf hin, dass der Strafrahmen bei Jugendstrafen wegen Totschlags oder Mordes bis zu zehn Jahren reicht. Bei Mord und besonderer Schwere der Schuld könnten aber bis zu 15 Jahre verhängt werden.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten den Angaben zufolge eine Jugendstrafe von 13 Jahren wegen Mordes beantragt, die Verteidigung eine Verurteilung zu acht Jahren wegen Totschlags. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann noch mit einer Revision zum Bundesgerichtshof dagegen vorgehen.

Der Prozess gegen den 18-Jährigen in Heidelberg hatte Mitte Juli begonnen. Die Öffentlichkeit war davon ausgeschlossen. Das Gericht hatte 37 Zeugen und drei Gutachter geladen.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Mutter von Drillingen erstochen - Ehemann in Osnabrück wegen Mordes verurteilt

Weil er seine Frau erstochen haben soll, soll ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn am Freitag nach Angaben eines Sprechers wegen Mordes und verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Mann hatte demnach im Prozess gestanden, seine Frau, eine Mutter von Drillingen, getötet zu haben.

Textgröße ändern: