The National Times - Satiriker Böhmermann verliert in Honigstreit mit sächsischem Imker vor Gericht

Satiriker Böhmermann verliert in Honigstreit mit sächsischem Imker vor Gericht


Satiriker Böhmermann verliert in Honigstreit mit sächsischem Imker vor Gericht
Satiriker Böhmermann verliert in Honigstreit mit sächsischem Imker vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Im sogenannten Honigstreit von Jan Böhmermann mit einem sächsischen Imker muss der Fernsehmoderator vor Gericht eine weitere Niederlage einstecken. Das Oberlandesgericht Dresden wies am Donnerstag im Eilverfahren die Berufung Böhmermanns gegen eine vorherige Entscheidung zurück. Beim "Böhmermann-Honig" des Imkers Rico Heinzig handle es sich um zulässige Satire, erklärte es.

Textgröße ändern:

Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil der Imker mit dessen Namen und Foto unter dem Schlagwort "Beewashing" für den "Böhmermann-Honig" warb und diesen in einem Supermarkt und online vertrieb. Auslöser war ein Fernsehbeitrag, in dem Böhmermann Imkern "Beewashing" ähnlich dem Greenwashing von Unternehmen vorwarf. In dem Beitrag tauchte auch der Meißner Imker und Gründer der Bioimkerei My Honey auf, der davon vorher nichts wusste. Daraufhin produzierte Heinzig als Marketingaktion den "Böhmermann-Honig".

Dagegen ging Böhmermann mit einem Eilantrag vor dem Dresdner Landgericht vor. Er wollte dem Imker jegliche Werbung mit seinem Namen oder seinem Bild verbieten lassen, hatte damit aber keinen Erfolg. Im Februar entschied das Landgericht gegen ihn. Diese Entscheidung wurde nun vom Oberlandesgericht bestätigt.

Dieses teile die Rechtsauffassung des Landgerichts, erklärte es. Bei der strittigen Abbildung Böhmermanns auf dem Plakat handle es sich um ein Bildnis der Zeitgeschichte. Der Imker habe sich dessen in satirischer Weise bedient. Mit der Bezeichnung des Moderators als "führender Bienen- und Käferexperte" habe er sich satirisch-spöttisch damit auseinandergesetzt, dass sich Böhmermann als journalistisch-satirischer Investigativjournalist sehe und zu vielen Themen einen Expertenstatus für sich reklamiere.

Heinzig habe damit nicht nur den Werbewert Böhmermanns für seine Geschäftsinteressen ausgenutzt, sondern auch in satirischer Weise ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit befriedigt. Das müsse Böhmermann hinnehmen.

Auch dass sein Name genannt wurde, verletze sein allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht. Das Recht auf Meinungsäußerung wiegt dem Gericht zufolge hier schwerer als das Interesse Böhmermanns am Schutz seiner Namensrechte. Es handle sich um eine erkennbar satirische Auseinandersetzung. Außerdem habe sich der Imker so auch gegen die in der Sendung erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzen wollen.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag

Bei den landesweiten Schülerprotesten in Frankreich sind nach Angaben der Regierung seit Montag mehr als 5000 Menschen festgenommen worden. Innenminister Laurent Nuñez sagte am Freitagabend im Sender TF1, allein am Freitag habe es 1747 Festnahmen gegeben. "Es gab Ausschreitungen in der Nähe von 158 Einrichtungen: Wurfgeschosse, Angriffe auf Ordnungskräfte, Lehrkräfte, Journalisten, Passanten."

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Textgröße ändern: