The National Times - Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen

Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen


Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen
Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen

Im Oktober hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Zinsstreit über Prämiensparverträge zugunsten der Verbraucher entschieden - Verbraucherschützer haben die Sparkassen nun dafür kritisiert, ausstehenden Zinszahlungen noch immer nicht nachgekommen zu sein. Es gehe um eine Million Verträge, teilten die Bürgerbewegung Finanzwende, der Geldratgeber Finanztip sowie die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag mit. Bis heute hielten es "weder Sparkassen noch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband für angebracht", vorenthaltene Zinsen nachzuzahlen.

Textgröße ändern:

Beim Prämiensparen - das vor allem in den 90er- und Nullerjahren populär war - war der gezahlte Zins variabel. Wie der Zinssatz berechnet und geändert werden sollte, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. Der jeweils aktuelle Satz wurde durch einen Aushang bekanntgegeben. So war es der Bank möglich, ihn einseitig anzupassen.

Der BGH urteilte dazu im Herbst, dass für die Berechnung der Zinsen bei alten Verträgen ein Referenzzinssatz gerichtlich festgelegt werden müsse. Dabei müsse die Bank einen relativen Abstand zum Referenzzinssatz halten und den Zinssatz monatlich anpassen, entschied der BGH. Die Regelungslücke müsse geschlossen werden.

Sparkassen hätten also "über viele Jahre sehr oft weniger Zinsen gezahlt als den Sparern zustehen", erinnerte das Aktionsbündnis nun am Freitag. Es sei "überfällig", dass die betroffenen Sparkassen die ausstehenden Zinsen aus den Langzeitsparverträgen zahlten.

"Enttäuscht oder ohnmächtig gegenüber den großen Anbietern" zeigten sich viele der meist betagten Verbraucher in der Beratung, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen. Es gehe dabei "nicht um Peanuts", sondern um im Schnitt 3600 Euro pro Vertrag. Die Verbraucherschützer starteten zudem eine Online-Petition, mit der die Sparkassen sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband dazu aufgerufen werden, die ausstehenden Zinsen zu zahlen.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

Bundesgerichtshof: Kosten für Schufa-Auskunft müssen nicht erstattet werden

Die Kosten für eine Schufa-Bonitätsauskunft über säumige Zahler müssen nicht erstattet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe und wies eine Revision in zwei Fällen zurück. Die "jeweilige Klagepartei hat gegen den jeweiligen Beklagten keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Bonitätsauskunft", erklärte das Gericht. (Az. VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25)

Hubig will Verjährung bei Vergewaltigungen verlängern - Unterstützung aus Union

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen deutlich verlängern: "Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre. Das ist zu kurz", sagte Hubig den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Donnerstag. "Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre - so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch." Unterstützung dafür kam vom Koalitionspartner Union.

Berliner Bäcker tot in seinem Laden entdeckt - Mordkommission ermittelt

In Berlin-Wedding ist ein Bäcker offenbar Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Der 61-Jährige wurde in der Nacht zum Donnerstag leblos in seiner Bäckerei gefunden, wie die Polizei in der Bundeshauptstadt mitteilte.

Leeres Auto rollt los: 77-Jähriger stirbt nach Unfall in Bayern

In Bayern ist ein Mann nach einem Unfall mit einem losrollenden leeren Auto gestorben. Der 77-Jährige kam am Mittwochmittag in der Gemeinde Castell mit dem Fuß unter einen Reifen des Fahrzeugs, das sich aus noch ungeklärter Ursache in Bewegung gesetzt hatte, wie die Polizei am Donnerstag in Würzburg mitteilte. Daraufhin wurde sein linkes Bein unter dem Reifen eingeklemmt.

Textgröße ändern: