The National Times - Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen

Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen


Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen
Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen

Im Oktober hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Zinsstreit über Prämiensparverträge zugunsten der Verbraucher entschieden - Verbraucherschützer haben die Sparkassen nun dafür kritisiert, ausstehenden Zinszahlungen noch immer nicht nachgekommen zu sein. Es gehe um eine Million Verträge, teilten die Bürgerbewegung Finanzwende, der Geldratgeber Finanztip sowie die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag mit. Bis heute hielten es "weder Sparkassen noch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband für angebracht", vorenthaltene Zinsen nachzuzahlen.

Textgröße ändern:

Beim Prämiensparen - das vor allem in den 90er- und Nullerjahren populär war - war der gezahlte Zins variabel. Wie der Zinssatz berechnet und geändert werden sollte, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. Der jeweils aktuelle Satz wurde durch einen Aushang bekanntgegeben. So war es der Bank möglich, ihn einseitig anzupassen.

Der BGH urteilte dazu im Herbst, dass für die Berechnung der Zinsen bei alten Verträgen ein Referenzzinssatz gerichtlich festgelegt werden müsse. Dabei müsse die Bank einen relativen Abstand zum Referenzzinssatz halten und den Zinssatz monatlich anpassen, entschied der BGH. Die Regelungslücke müsse geschlossen werden.

Sparkassen hätten also "über viele Jahre sehr oft weniger Zinsen gezahlt als den Sparern zustehen", erinnerte das Aktionsbündnis nun am Freitag. Es sei "überfällig", dass die betroffenen Sparkassen die ausstehenden Zinsen aus den Langzeitsparverträgen zahlten.

"Enttäuscht oder ohnmächtig gegenüber den großen Anbietern" zeigten sich viele der meist betagten Verbraucher in der Beratung, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen. Es gehe dabei "nicht um Peanuts", sondern um im Schnitt 3600 Euro pro Vertrag. Die Verbraucherschützer starteten zudem eine Online-Petition, mit der die Sparkassen sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband dazu aufgerufen werden, die ausstehenden Zinsen zu zahlen.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

BUND kritisiert Lockerung von Sonntagsfahrverbot für Lkw - BDI begrüßt es

Die Umweltorganisation BUND hat die Lockerung des Fahrverbots für Lastwagen an Sonn- und Feiertagen scharf kritisiert - begrüßt wurde dies dagegen vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Es sei keine Lösung, wegen des Niedrigwassers in Flüssen "den Schiffstransport jetzt durch hunderte oder tausende Lkw-Fahrten zu ersetzen", sagte der BUND-Chef Olaf Bandt der "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe). Dies werde "Menschen und Klima" belasten.

Rechter Hardliner De la Espriella als Kolumbiens Präsident vereidigt

Der rechte Hardliner Abelardo de la Espriella ist als neuer Präsident Kolumbiens vereidigt worden. Der 48-jährige Verbündete von US-Präsident Donald Trump legte am Freitag in der südwestkolumbianischen Großstadt Cali den Amtseid ab und trat damit die Nachfolge des linken Präsidenten Gustavo Petro an. De la Espriella will unter anderem den Kampf gegen Guerillagruppen und den Drogenhandel im Land deutlich verschärfen und die Beziehungen zu den USA wieder ausbauen.

Eurojackpot geknackt: Mehr als 32 Millionen Euro gehen nach Nordrhein-Westfalen

Ein Glückspilz aus Nordrhein-Westfalen hat den Eurojackpot geknackt und mehr als 32 Millionen Euro gewonnen. Wie die Westdeutsche Lotterie am Freitag mitteilte, bekommt die Gewinnerin oder der Gewinner 32.658.025 Euro. Die richtigen Gewinnzahlen lauteten eins, drei, sechs, 13 und 23, mit den Eurozahlen fünf und sieben.

US-Berufungsgericht bestätigt Aussetzung von Trumps umstrittenen Ballsaal-Plänen

US-Präsident Donald Trump hat bei seinem umstrittenen Ballsaal-Projekt neben dem Weißen Haus eine weitere juristische Schlappe hinnehmen müssen. Ein Bundesberufungsgericht bestätigte am Freitag die im April von einem Richter angeordnete Aussetzung der Bauarbeiten. Es begründete sein Urteil mit der fehlenden Zustimmung des Kongresses und gab der US-Regierung zwei Wochen Zeit, um gegebenenfalls den Obersten Gerichtshof anzurufen.

Textgröße ändern: