The National Times - Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen

Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen


Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen
Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen

Im Oktober hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Zinsstreit über Prämiensparverträge zugunsten der Verbraucher entschieden - Verbraucherschützer haben die Sparkassen nun dafür kritisiert, ausstehenden Zinszahlungen noch immer nicht nachgekommen zu sein. Es gehe um eine Million Verträge, teilten die Bürgerbewegung Finanzwende, der Geldratgeber Finanztip sowie die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag mit. Bis heute hielten es "weder Sparkassen noch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband für angebracht", vorenthaltene Zinsen nachzuzahlen.

Textgröße ändern:

Beim Prämiensparen - das vor allem in den 90er- und Nullerjahren populär war - war der gezahlte Zins variabel. Wie der Zinssatz berechnet und geändert werden sollte, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. Der jeweils aktuelle Satz wurde durch einen Aushang bekanntgegeben. So war es der Bank möglich, ihn einseitig anzupassen.

Der BGH urteilte dazu im Herbst, dass für die Berechnung der Zinsen bei alten Verträgen ein Referenzzinssatz gerichtlich festgelegt werden müsse. Dabei müsse die Bank einen relativen Abstand zum Referenzzinssatz halten und den Zinssatz monatlich anpassen, entschied der BGH. Die Regelungslücke müsse geschlossen werden.

Sparkassen hätten also "über viele Jahre sehr oft weniger Zinsen gezahlt als den Sparern zustehen", erinnerte das Aktionsbündnis nun am Freitag. Es sei "überfällig", dass die betroffenen Sparkassen die ausstehenden Zinsen aus den Langzeitsparverträgen zahlten.

"Enttäuscht oder ohnmächtig gegenüber den großen Anbietern" zeigten sich viele der meist betagten Verbraucher in der Beratung, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen. Es gehe dabei "nicht um Peanuts", sondern um im Schnitt 3600 Euro pro Vertrag. Die Verbraucherschützer starteten zudem eine Online-Petition, mit der die Sparkassen sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband dazu aufgerufen werden, die ausstehenden Zinsen zu zahlen.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

Rheinschleuse gerammt: Eigner und Steuerfrau müssen 1,7 Millionen Euro zahlen

Zweieinhalb Jahre nach dem Rammen einer Rheinschleuse durch ein Binnenschiff müssen der Eigner und die Steuerfrau 1,7 Millionen Euro an die Bundesrepublik zahlen. Das entschied das Amtsgericht Kehl in Baden-Württemberg, das als Rheinschifffahrtsgericht fungierte, nach Angaben vom Mittwoch. Das niederländische Schiff war im November 2023 gegen ein geschlossenes Tor der Schleuse in Iffezheim gefahren, wobei das Tor komplett zerstört wurde.

Empörung über Tod eines weißen Studenten in Polizeigewahrsam: Starmer verurteilt Randale

Der britische Premierminister Keir Starmer hat Ausschreitungen im südenglischen Southampton nach dem Tod eines von der Polizei festgehaltenen Studenten scharf verurteilt. Es gebe "keine Rechtfertigung" für diese Gewalt, sagte Starmer am Mittwoch im Unterhaus in London. Die Beteiligten an der Randale werde "die volle Härte des Gesetzes" treffen, kündigte er an.

Zahl antisemitischer Vorfälle in Nordrhein-Westfalen erreicht 2025 Höchststand

Die Zahl der antisemitischen Vorfälle in Nordrhein-Westfalen ist 2025 nach Angaben der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus um mehr als 17 Prozent gestiegen. Damit sei erneut ein Höchststand erreicht worden, teilte die Recherchestelle am Mittwoch in Düsseldorf mit. Insgesamt wurden demnach 1102 Fälle erfasst - nach 940 Fällen im Vorjahr. Besonders deutlich zeigte sich der Anstieg bei Bedrohungen und Angriffen.

Eltern von bei Flut im Ahrtal getöteter Frau scheitern mit Klageerzwingung

Gut fünf Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal in Rheinland-Pfalz sind die Eltern einer dabei gestorbenen Frau mit einer Klageerzwingung gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Bad Neuenahr-Ahrweiler und den damaligen technischen Einsatzleiter gescheitert. Der Antrag wurde als unzulässig verworfen, wie das Oberlandesgericht Koblenz am Mittwoch mitteilte. Er genügte nicht den formellen Anforderungen. (Az.: 6 Ws 788/25)

Textgröße ändern: