The National Times - Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen

Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen


Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen
Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen

Im Oktober hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Zinsstreit über Prämiensparverträge zugunsten der Verbraucher entschieden - Verbraucherschützer haben die Sparkassen nun dafür kritisiert, ausstehenden Zinszahlungen noch immer nicht nachgekommen zu sein. Es gehe um eine Million Verträge, teilten die Bürgerbewegung Finanzwende, der Geldratgeber Finanztip sowie die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag mit. Bis heute hielten es "weder Sparkassen noch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband für angebracht", vorenthaltene Zinsen nachzuzahlen.

Textgröße ändern:

Beim Prämiensparen - das vor allem in den 90er- und Nullerjahren populär war - war der gezahlte Zins variabel. Wie der Zinssatz berechnet und geändert werden sollte, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. Der jeweils aktuelle Satz wurde durch einen Aushang bekanntgegeben. So war es der Bank möglich, ihn einseitig anzupassen.

Der BGH urteilte dazu im Herbst, dass für die Berechnung der Zinsen bei alten Verträgen ein Referenzzinssatz gerichtlich festgelegt werden müsse. Dabei müsse die Bank einen relativen Abstand zum Referenzzinssatz halten und den Zinssatz monatlich anpassen, entschied der BGH. Die Regelungslücke müsse geschlossen werden.

Sparkassen hätten also "über viele Jahre sehr oft weniger Zinsen gezahlt als den Sparern zustehen", erinnerte das Aktionsbündnis nun am Freitag. Es sei "überfällig", dass die betroffenen Sparkassen die ausstehenden Zinsen aus den Langzeitsparverträgen zahlten.

"Enttäuscht oder ohnmächtig gegenüber den großen Anbietern" zeigten sich viele der meist betagten Verbraucher in der Beratung, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen. Es gehe dabei "nicht um Peanuts", sondern um im Schnitt 3600 Euro pro Vertrag. Die Verbraucherschützer starteten zudem eine Online-Petition, mit der die Sparkassen sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband dazu aufgerufen werden, die ausstehenden Zinsen zu zahlen.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

Duisburg: 16-Jähriger zweimal in wenigen Stunden mit geklauten Fahrzeugen erwischt

Zweimal innerhalb weniger Stunden ist ein 16-Jähriger in Duisburg mit gestohlenen Fahrzeugen erwischt worden. Zunächst meldete ein 22-Jähriger am Samstagabend, dass sein Motorrad entwendet wurde, wie die Polizei am Montag in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilte. Über einen Ortungssensor und eine App auf dem Smartphone des Geschädigten entdeckten die Beamten den 16-jährigen Dieb und das Fahrzeug auf einer Straße.

Vorstoß für Gesetzesänderung: Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels

Trotz großer verfassungsrechtlicher Bedenken der Bundesregierung hat das Land Hessen einen neuen Anlauf unternommen, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Das Bundesland sieht sich dabei durch ein neues Rechtsgutachten bestätigt, das am Montag in Berlin vorgestellt wurde. Das Gutachten habe die von der Bundesregierung vorgebrachten verfassungsrechtliche Bedenken "klar widerlegt", sagte der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU). Die Bundesregierung widersprach dem allerdings.

Durch Autorennen getötetes Kind: In Hamburg verhängte Haftstrafen rechtskräftig

Die vom Landgericht Hamburg gegen zwei Männer wegen eines Autorennens mit einem toten Kind verhängten mehrjährigen Haftstrafen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet ab, weil die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler ergeben habe, wie das Hamburger Gericht am Montag erklärte. Auch die Revision der Nebenkläger verwarf der BGH als unzulässig.

Prozess gegen 18-Jährigen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne in Hamburg gestartet

Wegen mutmaßlicher Anschlagspläne in Hamburg muss sich seit Montag ein 18-jähriger IS-Anhänger vor dem Jugendschöffengericht der Hansestadt verantworten. Der Heranwachsenden soll geplant haben, möglichst viele "Ungläubige" durch eine Sprengstoffexplosion, Molotowcocktails oder mit einem Messer zu töten, wie aus der Anklage hervorgeht. Der Prozess ist einem Gerichtssprecher zufolge bis zum 2. November terminiert.

Textgröße ändern: