The National Times - Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen

Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen


Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen
Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen

Im Oktober hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Zinsstreit über Prämiensparverträge zugunsten der Verbraucher entschieden - Verbraucherschützer haben die Sparkassen nun dafür kritisiert, ausstehenden Zinszahlungen noch immer nicht nachgekommen zu sein. Es gehe um eine Million Verträge, teilten die Bürgerbewegung Finanzwende, der Geldratgeber Finanztip sowie die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag mit. Bis heute hielten es "weder Sparkassen noch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband für angebracht", vorenthaltene Zinsen nachzuzahlen.

Textgröße ändern:

Beim Prämiensparen - das vor allem in den 90er- und Nullerjahren populär war - war der gezahlte Zins variabel. Wie der Zinssatz berechnet und geändert werden sollte, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. Der jeweils aktuelle Satz wurde durch einen Aushang bekanntgegeben. So war es der Bank möglich, ihn einseitig anzupassen.

Der BGH urteilte dazu im Herbst, dass für die Berechnung der Zinsen bei alten Verträgen ein Referenzzinssatz gerichtlich festgelegt werden müsse. Dabei müsse die Bank einen relativen Abstand zum Referenzzinssatz halten und den Zinssatz monatlich anpassen, entschied der BGH. Die Regelungslücke müsse geschlossen werden.

Sparkassen hätten also "über viele Jahre sehr oft weniger Zinsen gezahlt als den Sparern zustehen", erinnerte das Aktionsbündnis nun am Freitag. Es sei "überfällig", dass die betroffenen Sparkassen die ausstehenden Zinsen aus den Langzeitsparverträgen zahlten.

"Enttäuscht oder ohnmächtig gegenüber den großen Anbietern" zeigten sich viele der meist betagten Verbraucher in der Beratung, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen. Es gehe dabei "nicht um Peanuts", sondern um im Schnitt 3600 Euro pro Vertrag. Die Verbraucherschützer starteten zudem eine Online-Petition, mit der die Sparkassen sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband dazu aufgerufen werden, die ausstehenden Zinsen zu zahlen.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

Eltern lassen Baby verhungern: Lebenslange Haft wegen Mordes in Schleswig-Holstein

Nach dem Hungertod eines chronisch unterernährten Säuglings im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel sind dessen Eltern wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Itzehoe ging in seinem Urteil vom Dienstag davon aus, dass diese zumindest zum Ende der etwa einmonatigen Leidenszeit ihrer vier Monate alten Tochter mit Tötungsvorsatz gehandelt hatten. Es sah dabei das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt an.

Bluttat mit sechs Toten in Stade: Verdächtiger begeht in Gefängnis Suizid

Rund drei Wochen nach der Bluttat mit sechs Toten in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade hat der in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige Suizid begangen. Der Mann sei am Dienstagmorgen in seiner Einzelzelle in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde leblos gefunden worden, teilte das niedersächsische Justizministerium in Hannover mit. Hinweise auf ein Fremdverschulden lägen aktuell nicht vor, es sei von Suizid auszugehen.

Haftstrafe für Komplize von Reemtsma-Entführer Drach wegen Raubüberfälle rechtskräftig

Der im Zusammenhang mit mehreren Überfällen auf Geldtransporter verurteilte Komplize des früheren Reemtsma-Entführers Thomas Drach ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg gegen seine Verurteilung vorgegangen. Wie das Landgericht Köln am Dienstag mitteilte, bestätigte der BGH die verhängte Freiheitsstrafe von neun Jahren. Der Mann war im April 2024 in Köln wegen besonders schweren Raubs sowie zweifacher Beihilfe zum besonders schweren Raub verurteilt worden.

Diensthund auf Mann losgelassen: Bewährungsstrafe für Polizistin in Hamburg

Weil sie bei einem Einsatz unverhältnismäßig einen Diensthund auf einen Mann losgelassen haben soll, hat das Amtsgericht Hamburg eine Polizistin zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie soll zudem 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Schuldig gesprochen wurde die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt.

Textgröße ändern: