The National Times - Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen

Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen


Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen
Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen für Verhalten bei Prämiensparverträgen

Im Oktober hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Zinsstreit über Prämiensparverträge zugunsten der Verbraucher entschieden - Verbraucherschützer haben die Sparkassen nun dafür kritisiert, ausstehenden Zinszahlungen noch immer nicht nachgekommen zu sein. Es gehe um eine Million Verträge, teilten die Bürgerbewegung Finanzwende, der Geldratgeber Finanztip sowie die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag mit. Bis heute hielten es "weder Sparkassen noch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband für angebracht", vorenthaltene Zinsen nachzuzahlen.

Textgröße ändern:

Beim Prämiensparen - das vor allem in den 90er- und Nullerjahren populär war - war der gezahlte Zins variabel. Wie der Zinssatz berechnet und geändert werden sollte, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. Der jeweils aktuelle Satz wurde durch einen Aushang bekanntgegeben. So war es der Bank möglich, ihn einseitig anzupassen.

Der BGH urteilte dazu im Herbst, dass für die Berechnung der Zinsen bei alten Verträgen ein Referenzzinssatz gerichtlich festgelegt werden müsse. Dabei müsse die Bank einen relativen Abstand zum Referenzzinssatz halten und den Zinssatz monatlich anpassen, entschied der BGH. Die Regelungslücke müsse geschlossen werden.

Sparkassen hätten also "über viele Jahre sehr oft weniger Zinsen gezahlt als den Sparern zustehen", erinnerte das Aktionsbündnis nun am Freitag. Es sei "überfällig", dass die betroffenen Sparkassen die ausstehenden Zinsen aus den Langzeitsparverträgen zahlten.

"Enttäuscht oder ohnmächtig gegenüber den großen Anbietern" zeigten sich viele der meist betagten Verbraucher in der Beratung, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen. Es gehe dabei "nicht um Peanuts", sondern um im Schnitt 3600 Euro pro Vertrag. Die Verbraucherschützer starteten zudem eine Online-Petition, mit der die Sparkassen sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband dazu aufgerufen werden, die ausstehenden Zinsen zu zahlen.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

Libysche Behörde: Beschädigter russischer Tanker im Mittelmeer "außer Kontrolle"

Ein Anfang März durch einen mutmaßlichen Angriff im Mittelmeer beschädigter russischer Tanker ist nach offiziellen libyschen Angaben "außer Kontrolle". Ein Abschleppversuch sei wegen schlechten Wetters gescheitert, teilte die libysche Hafen- und Seeschifffahrtsbehörde am Donnerstag mit. Bei Windgeschwindigkeiten von bis zu 90 Stundenkilometern und bis zu fünf Meter hohen Wellen habe der Abschleppvorgang nicht vorgenommen werden können. Andere Schiffe sollten sich von dem Tanker fernhalten, erklärte die Behörde weiter.

Fallschirmjäger-Skandal: Bundeswehr nennt Zahlen zu personellen Konsequenzen

Im Skandal um sexuelle Übergriffe, Rechtsextremismus und Drogenmissbrauch bei einer Fallschirmjäger-Einheit im rheinland-pfälzischen Zweibrücken sind neue Zahlen zu personellen Konsequenzen bekannt geworden. Die Bundeswehr gehe von 59 Beschuldigten aus, berichtete am Donnerstag das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf einen Sprecher des Heeres. Von 21 beantragten Entlassungsverfahren seien mittlerweile 16 vollzogen worden, die übrigen seien in Bearbeitung. 19 Fälle habe das Heer an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. In 18 Fällen seien Disziplinarmaßnahmen verhängt worden.

Tochter: Bekannte iranische Anwältin Sotudeh festgenommen

Im Iran ist die bekannte Anwältin und Menschenrechtsaktivistin Nasrin Sotudeh nach Angaben ihrer Tochter erneut festgenommen worden. Ihre Mutter sei am Mittwochabend festgenommen worden, als sie allein zu Hause gewesen sei, schrieb Mehraweh Chandan am Donnerstag im Onlinedienst Instagram.

Urteil: Gastronomin mus 600.000 Euro an Coronahilfen zurückzahlen

Eine Unternehmerin aus Hessen muss wegen zu hoher Einnahmen in der Pandemie einem Urteil zufolge rund 600.000 Euro an staatlichen Corona-Notfallhilfen zurückzahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen nach Angaben vom Donnerstag in einem von der Gastronomin angestrengten Klageverfahren gegen das Regierungspräsidium Gießen. Eine "Überkompensation" durch staatliche Hilfsgelder sei nicht vorgesehen. (Az.: 4 K 4209/24.GI)

Textgröße ändern: