The National Times - Bundesgerichtshof: Kein Widerruf von Versicherungsverträgen bei Haustürgeschäft

Bundesgerichtshof: Kein Widerruf von Versicherungsverträgen bei Haustürgeschäft


Bundesgerichtshof: Kein Widerruf von Versicherungsverträgen bei Haustürgeschäft
Bundesgerichtshof: Kein Widerruf von Versicherungsverträgen bei Haustürgeschäft / Foto: © AFP/Archiv

Das Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen bleibt auf Abschlüsse im Internet oder per Post und Telefon beschränkt. Eine Ausweitung auf Haustürgeschäfte sieht deutsches Recht nicht vor und ist auch durch EU-Recht nicht vorgegeben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az. I ZR 137/23)

Textgröße ändern:

Er wies damit eine Frau aus Oberbayern ab. Sie betreibt ein Ladengeschäft und hatte dort ihren Versicherungsvertreter beauftragt, den Tarif ihrer privaten Krankenversicherung "günstiger zu gestalten". Als Honorar für den Vermittler wurden 80 Prozent der Jahresersparnis plus Mehrwertsteuer vereinbart - letztendlich 1948 Euro.

Die Frau zahlte diesen Betrag, forderte mit ihrer Klage das Geld aber wieder zurück. Dabei stützte sie sich auf ein vermeintliches Widerrufsrecht.

Generell gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Für Versicherungen und andere Finanzdienstleistungen gibt es aber gesonderte Regelungen.

Wie nun der BGH entschied, ist danach bei Versicherungsverträgen das Widerrufsrecht auf den sogenannten Fernabsatz beschränkt, also auf Verträge, die über das Internet oder per Telefon und Post abgewickelt werden. Eine Pflicht, dies auf alle außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge auszuweiten, ergebe sich auch aus EU-Recht nicht, betonten die Karlsruher Richter.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag

Bei den landesweiten Schülerprotesten in Frankreich sind nach Angaben der Regierung seit Montag mehr als 5000 Menschen festgenommen worden. Innenminister Laurent Nuñez sagte am Freitagabend im Sender TF1, allein am Freitag habe es 1747 Festnahmen gegeben. "Es gab Ausschreitungen in der Nähe von 158 Einrichtungen: Wurfgeschosse, Angriffe auf Ordnungskräfte, Lehrkräfte, Journalisten, Passanten."

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Textgröße ändern: