The National Times - Lehrerin aus Rheinland-Pfalz darf wegen rechter Hetze aus Dienst entfernt werden

Lehrerin aus Rheinland-Pfalz darf wegen rechter Hetze aus Dienst entfernt werden


Lehrerin aus Rheinland-Pfalz darf wegen rechter Hetze aus Dienst entfernt werden
Lehrerin aus Rheinland-Pfalz darf wegen rechter Hetze aus Dienst entfernt werden / Foto: © AFP/Archiv

Eine Beamtin aus Rheinland-Pfalz, die öffentlich gegen Migranten hetzte und das Grundgesetz in Frage stellte, darf nicht mehr als Lehrerin arbeiten. Sie habe gegen die Pflicht, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes zu bekennen, verletzt, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz am Mittwoch in Koblenz mit. Damit bestätigte das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier.

Textgröße ändern:

Die Beamtin habe bei mehreren Demonstrationen 2018 und 2019 und durch Likes im Internet gegen ihre Verfassungspflicht verstoßen. So soll sie bei einer Kundgebung unter anderem gesagt haben, auch in Deutschland werde eingesperrt, wer die falschen kritischen Fragen stelle. Dies bewege sich nicht mehr im Rahmen einer polemisch überspitzten Kritik an der Regierungsarbeit, sondern stelle das Grundgesetz grundsätzlich zur Disposition, urteilte das OVG.

Bei einer laut Verfassungsschutz von Rechtsextremen organisierten Demonstration in Berlin soll sie sich unter ausdrücklichem Hinweis auf ihre Beamtenstellung gegen die aktuelle Migrationspolitik gewandt und Polizeibeamte zum Ungehorsam aufgerufen haben, was eine aktive Betätigung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung sei. In einem anderen Fall soll sie einen Internetbeitrag geliked haben, in dem unter anderem die Tötung unliebsamer Menschengruppen als opportunes Mittel beschrieben wird, sich derer zu entledigen.

Die Verstöße der Lehrerin sind nach Überzeugung des OVG auch "Ausdruck der Persönlichkeit der Beamtin". Auch nach ihrer persönlichen Einlassung vor Gericht bestehe kein Zweifel daran, dass die Verstöße von innerer Ablehnung des Verfassungsstaats getragen seien. Die Beamtin hetze unaufhörlich mit drastischer Diktion gegen Politiker, den Staat, seine Organe, die Europäische Union, deren Organe und gegen Migranten.

Das Verfahren war vor dem OVG gelandet, weil die Beamtin Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier eingelegt hatte. Sie verwies auf das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und verlangte - wenn überhaupt - eine geringe Sanktion wie etwa einen Verweis.

Dies sah das OVG anders. Angesichts der Schwere des Dienstvergehens sei es dem Dienstherrn nicht zuzumuten, sie weiter beschäftigen zu müssen. Eine "derart geprägte Persönlichkeit" habe das Vertrauen des Dienstherren und der Allgemeinheit in ihre Integrität endgültig verloren.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag

Bei den landesweiten Schülerprotesten in Frankreich sind nach Angaben der Regierung seit Montag mehr als 5000 Menschen festgenommen worden. Innenminister Laurent Nuñez sagte am Freitagabend im Sender TF1, allein am Freitag habe es 1747 Festnahmen gegeben. "Es gab Ausschreitungen in der Nähe von 158 Einrichtungen: Wurfgeschosse, Angriffe auf Ordnungskräfte, Lehrkräfte, Journalisten, Passanten."

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Textgröße ändern: