The National Times - Schmerzensgeldklagen gegen Bistum Aachen nach Missbrauchsvorwürfen abgewiesen

Schmerzensgeldklagen gegen Bistum Aachen nach Missbrauchsvorwürfen abgewiesen


Schmerzensgeldklagen gegen Bistum Aachen nach Missbrauchsvorwürfen abgewiesen
Schmerzensgeldklagen gegen Bistum Aachen nach Missbrauchsvorwürfen abgewiesen / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Aachen hat zwei Schmerzensgeldklagen im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen gegen das Bistum Aachen abgewiesen. In einem Fall berief sich das Bistum auf Verjährung, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. In dem anderen Fall konnte eine Vergewaltigung durch einen Lehrer dem Bistum rechtlich nicht zugeordnet werden. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht.

Textgröße ändern:

Im ersten Fall wurde das Bistum Aachen auf 600.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Der Kläger sei nach eigenen Angaben vor mehr als 30 Jahren als Messdiener im Kindesalter sexuell missbraucht und vergewaltigt worden, erklärte das Gericht. Die Taten sollen sich über mehrere Jahre zugetragen haben. Täter sollen zwei Pfarrer des Bistums gewesen sein.

Das Bistum bestritt, dass diese und weitere Taten tatsächlich stattgefunden hätten. Es berief sich in dem Verfahren auf die inzwischen eingetretene Verjährung. Wie das Gericht in seiner Mitteilung erklärte, wies die Vorsitzende Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung am Dienstag darauf hin, dass sich auch die katholische Kirche auf Verjährung berufen könne, wenn Taten sehr lange zurücklägen. Eine Aufklärung der erhobenen Vorwürfe erfolgte mit Feststellung der Verjährung daher nicht.

In dem weiteren Verfahren wurde das Bistum auf 325.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Auch diese Forderung wies das Gericht ab. Hintergrund des Falls war die Vergewaltigung des damals 17-jährigen Betroffenen durch einen Berufsschullehrer in einer Nachhilfestunde. Der Täter war ein Lehrer im Landesdienst und zugleich Kaplan.

Das Bistum stehe in diesem Fall nicht in der rechtlichen Verantwortung, befand das Landgericht. Denn die Tat habe nicht mit der kirchlichen Tätigkeit des Manns im Zusammenhang gestanden, sondern mit seiner Lehrtätigkeit in der Berufsschule.

Ein drittes Verfahren war Gerichtsangaben zufolge bereits zuvor mit einem Vergleich beendet worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Köln Berufung einzulegen.

A.Wood--TNT

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag

Bei den landesweiten Schülerprotesten in Frankreich sind nach Angaben der Regierung seit Montag mehr als 5000 Menschen festgenommen worden. Innenminister Laurent Nuñez sagte am Freitagabend im Sender TF1, allein am Freitag habe es 1747 Festnahmen gegeben. "Es gab Ausschreitungen in der Nähe von 158 Einrichtungen: Wurfgeschosse, Angriffe auf Ordnungskräfte, Lehrkräfte, Journalisten, Passanten."

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Textgröße ändern: