The National Times - Mehrjährige Haft nach tödlichem Anschlag auf Flüchtlingsheim im Jahr 1991 gefordert

Mehrjährige Haft nach tödlichem Anschlag auf Flüchtlingsheim im Jahr 1991 gefordert


Mehrjährige Haft nach tödlichem Anschlag auf Flüchtlingsheim im Jahr 1991 gefordert
Mehrjährige Haft nach tödlichem Anschlag auf Flüchtlingsheim im Jahr 1991 gefordert / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Im zweiten Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis im Jahr 1991 hat die Bundesanwaltschaft am Montag vor dem Oberlandesgericht in Koblenz sechseinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zu Mord und versuchtem Mord für den Angeklagten gefordert. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts in der rheinland-pfälzischen Stadt mit. In dem Verfahren muss sich ein Bekannter des im Oktober verurteilten Haupttäters verantworten.

Textgröße ändern:

Dem Mann wird vorgeworfen, dem bereits verurteilten Hauptbeschuldigten vor der Tat vor annähernd 33 Jahren beeinflusst und bestärkt zu haben. Er war laut Anklage damals eine Führungsfigur in der örtlichen Skinheadszene und soll den ebenfalls rechtsextremistisch motivierten mutmaßlichen Täter bei einem Treffen in einer Kneipe unmittelbar vor dem Verbrechen motiviert haben.

Bei dem Anschlag vom 19. September 1991 starb der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah. Zwei weitere Bewohner sprangen aus dem Fenster der Unterkunft und brachen sich dabei Knochen. 18 Bewohner konnten sich unverletzt retten. Der mutmaßliche Haupttäter wurde für das Verbrechen im Oktober ebenfalls in Koblenz zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.

In dem aktuellen Verfahren gegen den zum Prozessauftakt im Februar 54-jährigen Angeklagten wird nach Angaben der Gerichtssprecherin am Dienstag das Plädoyer der Verteidigung erwartet. Er saß zunächst in Untersuchungshaft, kam im März allerdings auf freien Fuß. Grund hierfür war eine Aussage eines wichtigen Zeugen, die Zweifel an einem dringenden Tatverdacht weckte. Dessen Angaben nach rief der Angeklagte damals nicht konkret zu einem Anschlag auf.

Nach dem Anschlag von 1991 blieben die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg und wurden eingestellt. Der Fall galt als bekanntester ungelöster extremistischer Mordfall Deutschlands. Erst vor rund drei Jahren wurden die Ermittlungen wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall. In deren Verlauf wurden die beiden Beschuldigten dann festgenommen.

B.Cooper--TNT

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag

Bei den landesweiten Schülerprotesten in Frankreich sind nach Angaben der Regierung seit Montag mehr als 5000 Menschen festgenommen worden. Innenminister Laurent Nuñez sagte am Freitagabend im Sender TF1, allein am Freitag habe es 1747 Festnahmen gegeben. "Es gab Ausschreitungen in der Nähe von 158 Einrichtungen: Wurfgeschosse, Angriffe auf Ordnungskräfte, Lehrkräfte, Journalisten, Passanten."

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Textgröße ändern: