The National Times - Gericht: Kein Schmerzensgeld für verletzten Hobbyfußballer nach "starkem Schuss"

Gericht: Kein Schmerzensgeld für verletzten Hobbyfußballer nach "starkem Schuss"


Gericht: Kein Schmerzensgeld für verletzten Hobbyfußballer nach "starkem Schuss"
Gericht: Kein Schmerzensgeld für verletzten Hobbyfußballer nach "starkem Schuss" / Foto: © AFP/Archiv

Ein Hobbyfußballer hat nach einer Verletzung durch einen starken Schuss eines Mitspielers laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein starker Schuss mit einem Ball beim Aufwärmen sei auch bei einem hobbymäßigen Fußballspiel als "sozialübliches Verhalten" zu werten, teilte das Landgericht Köln am Freitag mit. Eine entsprechende Klage wies das Gericht ab.

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall ging es um eine Fußballpartie unter Arbeitskollegen auf einem Kleinfeld in Köln im Juni 2021. Der Kläger war dort als Torwart, der Beklagte als Feldspieler aktiv. Beim Aufwärmen vor dem Spiel wurden dabei auch Bälle in Richtung Torwart geschossen.

Der Kläger behauptete, sein Arbeitskollege habe den Ball, wie zuvor angedroht, mit voller Wucht aus kurzer Distanz auf ihn geschossen. Dabei habe er sich eine bleibende Armverletzung zugezogen. Der Beklagte bestritt, dass es einen solchen Schuss gegeben habe. Insofern besteht aus Sicht des Beklagten kein Zusammenhang zwischen dem Fußballspiel und der Verletzung.

Zwar sah auch das Gericht den Zusammenhang nach der Beweisaufnahme für nicht nachgewiesen an. Darauf käme es aber letztlich auch gar nicht an, führte das Gericht weiter aus. Denn in jedem Fall müsse ein Hobbyfußballer, der als Torwart spiele, mit einem "starken Schuss" seiner Mitspieler rechnen. Durch seine Teilnahme an dem Spiel habe der Kläger zudem stillschweigend "in etwaige sporttypische Verletzungen" eingewilligt, weshalb auch kein rechtswidriges Verhalten des Beklagten in Frage komme.

Der Hobbytorwart hatte wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter anderem auf Schmerzensgeld in Höhe von 12.500 Euro geklagt. Das Urteil wurde bereits im November verkündet. Es ist inzwischen bereits rechtskräftig.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag

Bei den landesweiten Schülerprotesten in Frankreich sind nach Angaben der Regierung seit Montag mehr als 5000 Menschen festgenommen worden. Innenminister Laurent Nuñez sagte am Freitagabend im Sender TF1, allein am Freitag habe es 1747 Festnahmen gegeben. "Es gab Ausschreitungen in der Nähe von 158 Einrichtungen: Wurfgeschosse, Angriffe auf Ordnungskräfte, Lehrkräfte, Journalisten, Passanten."

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Textgröße ändern: