The National Times - Katholischer Priester in Kölner Missbrauchsprozess in Untersuchungshaft genommen

Katholischer Priester in Kölner Missbrauchsprozess in Untersuchungshaft genommen


Katholischer Priester in Kölner Missbrauchsprozess in Untersuchungshaft genommen
Katholischer Priester in Kölner Missbrauchsprozess in Untersuchungshaft genommen

Während des laufenden Prozesses wegen sexuellen Missbrauchs an seinen drei Nichten vor dem Landgericht Köln ist ein katholischer Pfarrer in Untersuchungshaft genommen worden. Im Rahmen der Verhandlung gegen Hans Bernhard U. seien weitere potenzielle Opfer ermittelt worden, teilte das Gericht am Freitag mit. Demnach wurde der Haftbefehl in der Sitzung am Donnerstag erlassen.

Textgröße ändern:

Der Prozess gegen U. hatte im November begonnen. Er soll von Sommer 1993 bis Ende 1999 die drei Mädchen, die damals zwischen sieben und 13 Jahre alt waren, zum Teil schwer sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft legt ihm insgesamt 31 solcher Taten zur Last.

Am häufigsten sei es zu "Berührungen und Manipulationen" der Kinder gekommen, in drei Fällen jedoch auch zum "Beischlaf oder beischlafähnlichen Handlungen". U. war damals Pfarrer und als Seelsorger in Gummersbach tätig.

Die nun möglichen weiteren Opfer berichteten der Kammer laut Gericht von sexuellen Übergriffen durch U. als Zeugen. Ein Mädchen gab an, zuletzt 2019 Opfer geworden zu sein. Wegen der Vielzahl weiterer Übergriffe, die aus der jüngeren Vergangenheit stammen könnten, habe die Kammer eine Wiederholungsgefahr bei U. gesehen.

Der 70-Jährige wurde noch im Sitzungssaal verhaftet und im Anschluss in ein Gefängnis gebracht. Ob die weiteren möglichen Übergriffe in das laufende Verfahren einbezogen werden können, sei noch nicht entschieden.

S.Collins--TNT

Empfohlen

Umweltkriminalität soll künftig härter bestraft werden können

Gravierende Fälle von Umweltkriminalität sollen künftig härter bestraft werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Neben höheren Straßmaßen bei schweren Fällen von Umweltkriminalität sollen die Strafverfolgungsbehörden mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten. Sie sollen erstmals auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung zurückgreifen können. Auch sollen die Vorschriften für Geldbußen gegen Unternehmen verschärft werden.

Supreme Court: Zuschnitt der Wahlkreise in US-Bundesstaat Louisiana verfassungswidrig

In einem wegweisenden Urteil hat das mehrheitlich konservativ besetzte Oberste Gericht der USA den Zuschnitt der Wahlkreise im südlichen US-Bundesstaat Louisiana für ungültig erklärt und der Berücksichtigung ethnischer Kriterien beim Zuschnitt von Wahlkreisen Grenzen gesetzt. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass ein historisches Wahlrechtsgesetz, das die Gleichstellung von Minderheiten bei Wahlen sicherstellen sollte, Louisiana nicht dazu verpflichte, einen zweiten, mehrheitlich afroamerikanischen Wahlbezirk zu schaffen.

Schläge bei Festnahme: Hessischer Polizist verliert Beamtenstatus

Weil er einen mutmaßlichen Einbrecher bei der Festnahme schlug und anschließend fälschlicherweise anzeigte, hat ein hessischer Polizist seinen Beamtenstatus verloren. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte.

Urteil: Erzwungene Umsiedlung bei Bodenreform gilt nicht als Zersetzungsmaßnahme

Die Vertreibung von Haus und Hof im Rahmen der sogenannten Bodenreform nach dem Krieg in der sowjetischen Besatzungszone gilt rechtlich nicht als Zersetzungsmaßnahme. Ein betroffener Kläger bekommt keine 1500 Euro als Rehabilitierung, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Es gab damit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Recht. (Az. 8 C 7.25)

Textgröße ändern: