The National Times - BGH: Käufer von 1400 Bäumen in Costa Rica darf Vertrag nach Jahren noch widerrufen

BGH: Käufer von 1400 Bäumen in Costa Rica darf Vertrag nach Jahren noch widerrufen


BGH: Käufer von 1400 Bäumen in Costa Rica darf Vertrag nach Jahren noch widerrufen
BGH: Käufer von 1400 Bäumen in Costa Rica darf Vertrag nach Jahren noch widerrufen / Foto: © AFP/Archiv

Ein deutscher Käufer von 1400 Teakbäumen in Costa Rica darf die Verträge mit dem Schweizer Verkäufer widerrufen und bekommt sein Geld zurück. Das Widerrufsrecht sei zeitlich nicht befristet, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Der Kläger hatte in den Jahren 2010 und 2013 über das Internet Verträge mit der Firma abgeschlossen und für die Bäume insgesamt etwa 80.000 Euro ausgegeben. (Az. VIII ZR 226/22)

Textgröße ändern:

Ziel war, nach Jahren mit dem Verkauf des Holzes eine Rendite zu erzielen. Die Firma sollte die Bäume auch bewirtschaften und später schlagen und das Holz verkaufen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war festgehalten, dass der Vertrag Schweizer Recht unterstehe. Der Käufer wurde nicht über Widerrufsrechte informiert.

Im Jahr 2020 wollte er die Verträge widerrufen und reichte Klage ein. Bis dahin hatte er etwa 4000 Euro Erlöse erhalten, die er von der von ihm gezahlten Summe abzog. Den Rest des Geldes wollte er zurück. Das Landgericht Köln und in der Berufung das Oberlandesgericht gaben ihm recht, woraufhin sich die Schweizer Firma an den BGH wandte. Auch dieser entschied nun aber zugunsten des Käufers.

Der Widerruf sei wirksam. Die Frist sei noch nicht abgelaufen, da der Kläger über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt worden sei. In dem Fall seien deutsche Gerichte zuständig, weil der Kläger als Verbraucher in Deutschland wohne und die Firma ihre gewerbliche Tätigkeit auf Deutschland ausgerichtet habe, erklärte der achte Zivilsenat. Das deutsche Recht sei anzuwenden.

Eine Ausnahme für bestimmte Finanzdienstleistungen, die verhindern soll, dass der Verbraucher risikolos auf Kosten des Unternehmers spekuliert, sah der BGH hier nicht. Das gelte nur bei im Kern spekulativen Geschäften, was auf den Bäumekauf nicht zutreffe.

Dieser sei vielmehr eine langfristige Investition, erklärte der BGH. Die Entscheidung ist für zahlreiche ähnliche Fälle vor deutschen Gerichten interessant, wie der Vorsitzende Richter Ralph Bünger zu Beginn der Verhandlung sagte.

M.Wilson--TNT

Empfohlen

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Mutter von Drillingen erstochen - Ehemann in Osnabrück wegen Mordes verurteilt

Weil er seine Frau erstochen haben soll, soll ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn am Freitag nach Angaben eines Sprechers wegen Mordes und verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Mann hatte demnach im Prozess gestanden, seine Frau, eine Mutter von Drillingen, getötet zu haben.

Textgröße ändern: