The National Times - EU-Gericht: Grenzschutzagentur Frontex verweigerte zu Unrecht Zugang zu Fotos

EU-Gericht: Grenzschutzagentur Frontex verweigerte zu Unrecht Zugang zu Fotos


EU-Gericht: Grenzschutzagentur Frontex verweigerte zu Unrecht Zugang zu Fotos
EU-Gericht: Grenzschutzagentur Frontex verweigerte zu Unrecht Zugang zu Fotos / Foto: © AFP/Archiv

Die EU-Grenzschutzagentur Frontex hat der deutschen Hilfsorganisation Sea Watch laut einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu Unrecht den Zugang zu Bildern von einem ihrer Einsätze im zentralen Mittelmeer 2021 verweigert. Das entschied das Gericht in Luxemburg nach Angaben vom Mittwoch. (Az. T-205/22)

Textgröße ändern:

Sea Watch hatte demnach gegen eine Frontex-Weigerung geklagt, ihr 73 Dokumente zu einer Luftoperation am 30. Juli 2021 zugänglich zu machen. Die Klage der Organisation, die Migranten aus dem Mittelmeer rettet, lehnte das EuG allerdings mit dem aktuellen Urteil weitgehend ab. Eine Ausnahme bildete demnach lediglich die Weigerung des Zugangs zu einer Reihe von Bildaufnahmen des fraglichen Einsatzes. In der Ablehnung des Antrags sei Frontex auf diese nicht eingegangen, die Entscheidung der Grenzschutzagentur in Bezug auf diese Fotos mithin nichtig.

Nach Gerichtsangaben wollte sich Sea Watch durch die Sichtung der Dokumente "vergewissern, dass Frontex und die Behörden bestimmter Mitgliedsstaaten bei dieser Operation nicht gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen haben". Die EU-Grenzschutzagentur ist an der Überwachung der EU-Seegrenzen im Mittelmeer beteiligt. Menschenrechtsorganisationen werfen Frontex und nationalen Behörden immer wieder sogenannte illegale Pushbacks vor, bei denen die Beamten Flüchtlingsboote zurück in andere Gewässer drängen.

Das Gericht der EU ist unter anderem zuständig für Klagen gegen Beschlüsse von Organen der EU. Daneben gibt es den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Er legt unter anderem das EU-Recht aus und prüft, ob nationale Regelungen mit diesem vereinbar sind oder Mitgliedsstaaten das Unionsrecht verletzten. Das Urteil ist laut EuG nicht rechtskräftig. Es können dagegen innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen beim EuGH Rechtsmittel eingelegt werden.

R.Evans--TNT

Empfohlen

Hamburger Volksentscheid über Grundeinkommen wird nicht wiederholt

Der Hamburger Volksentscheid über ein Grundeinkommen wird nicht wiederholt. Das Verfassungsgericht der Hansestadt wies am Freitag die Anträge mehrerer Bürgerinnen und Bürger zurück. Der Volksentscheid sah ein dreijähriges Modellprojekt für ein Grundeinkommen vor, im Oktober 2025 lehnte eine Mehrheit das aber ab.

Tötung von Flugbegleiterin in Bonn vor 34 Jahren: BGH bestätigt Mordurteil

34 Jahre nach der Tötung einer Frau in Bonn ist der Täter rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Bonner Landgerichts vom März weitgehend, wie er am Freitag mitteilte. Der Angeklagte hatte in dem Prozess in Nordrhein-Westfalen gestanden, die 29-jährige Frau im Oktober 1992 in ihrer Wohnung vergewaltigt und getötet zu haben. (Az. 2 StR 377/26)

Krankengeld für Selbstständige: Kalenderjahr vor Arbeitsunfähigkeit entscheidend

Bei der Berechnung von Krankengeld für Selbstständige ist das letzte Kalenderjahr vor der Arbeitsunfähigkeit entscheidend. Denn nur dieser längere Zeitraum spiegelt das Einkommen relativ zuverlässig wider, wie das Bundessozialgericht in Kassel nach Angaben vom Freitag entschied. Eine Selbstständige hatte mit ihrer Klage damit keinen Erfolg. (Az. B 3 KR 6/25 R)

Vier Verletzte und 30 verendete Kälber bei Großbrand in Schleswig-Holstein

Bei einem Großbrand eines Bauernhauses und von Stallungen auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Schleswig-Holstein sind vier Menschen verletzt worden. Außerdem verendeten 30 Kälber, wie die Feuerwehr in Bad Segeberg zu dem Feuer in Henstedt-Ulzburg am Freitag mitteilte. Demnach standen beim Eintreffen der alarmierten Feuerwehr am späten Donnerstagabend das Reetdachhaus und die Stallungen bereits in Vollbrand.

Textgröße ändern: