The National Times - Immunitätsentzug für AfD-Chef Meuthen rückt näher

Immunitätsentzug für AfD-Chef Meuthen rückt näher


Immunitätsentzug für AfD-Chef Meuthen rückt näher
Immunitätsentzug für AfD-Chef Meuthen rückt näher

Die Aufhebung der Abgeordnetenimmunität des AfD-Politikers Jörg Meuthen ist näher gerückt. Am Donnerstag habe der Rechtsausschuss des EU-Parlaments für den Immunitätsentzug des Europaabgeordneten gestimmt, sagte ein Mitarbeiter des Parlaments und bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenportals t-online. Damit wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlins in einer Affäre um illegale Parteispenden gegen den AfD-Bundesvorsitzenden wahrscheinlicher.

Textgröße ändern:

Nun muss noch das Parlamentsplenum darüber abstimmen, das mit einfacher Mehrheit über den Entzug der Abgeordnetenimmunität entscheidet. In der Regel folgt das Plenum der Ausschussempfehlung. Die Abstimmung ist für die Plenarwoche im Februar vorgesehen, hieß es aus dem EU-Parlament. Sie findet vom 14. bis zum 17. Februar statt.

Im Juli vergangenen Jahres hatte der damalige EU-Parlamentspräsident David Sassoli den Eingang eines Antrags der deutschen Behörden bestätigt, um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Meuthen zu ermöglichen.

"Mir ist die Aufhebung der Immunität ganz recht, dann kann das schneller aufgeklärt werden", sagte Meuthen der Nachrichtenagentur AFP. Er wolle, dass die Ermittlungen schnell vorangingen. "Die Anschuldigungen sind in der Sache falsch und gegenstandslos", fügte er hinzu.

Meuthen droht in der Affäre um illegale Parteispenden aus der Schweiz einem Bericht des "Spiegel" zufolge ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Die Schweizer PR-Firma Goal soll Meuthen im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 mit einer rund 90.000 Euro teuren Werbekampagne unterstützt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht laut "Spiegel" einen Anfangsverdacht auf eine Straftat wegen der Annahme illegaler Parteispenden.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

Sarkozy-Prozess: Verurteilung wegen krimineller Vereinigung gefordert

Im Berufungsverfahren gegen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen mutmaßlich illegaler Wahlkampfgelder aus Libyen hat die Staatsanwaltschaft am Montag dessen Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gefordert. Er sei der "Initiator von Treffen mit hochrangigen Vertretern der libyschen Führung" gewesen, bei denen es um die Finanzierung seines Wahlkampfs für die Präsidentschaftswahl 2007 gegangen sei, betonte der Staatsanwalt Damien Brunet in seinem Plädoyer am Montag in Paris. Die Forderung des Strafmaßes wird erst am Mittwoch erwartet.

Sprengung von Kühltürmen von Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gestört: Strafe abgemildert

In einem Berufungsprozess wegen einer Störaktion bei der Sprengung der Kühltürme des abgeschalteten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist die Strafe deutlich reduziert worden. Das Landgericht im bayerischen Schweinfurt änderte die erstinstanzliche Entscheidung ab und verurteilte den Angeklagten am Montag zu einer Geldstrafe von 1800 Euro, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den Mann im September zu einer Geldstrafe von 4000 verurteilt.

Liebesakt an Brunnen auf Einkaufsmeile löst Polizeieinsatz in Frankfurt am Main aus

Ein öffentlicher Liebesakt eines Pärchens auf der Einkaufsstraße Zeil in Frankfurt am Main hat einen Polizeieinsatz ausgelöst. Wie die Ordnungshüter in der hessischen Stadt am Montag mitteilten, läuft gegen den Mann und die Frau nun außerdem ein Strafverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Ort des Geschehens war am Sonntag der Brockhausbrunnen.

Tödlicher Unfall durch betrunkenen Autofahrer: Geldstrafe für Polizisten in Lübeck

Fast sechs Jahre nach einem von einen betrunkenen Autofahrer verursachten tödlichen Unfall sind zwei Polizisten in Schleswig-Holstein zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht in Lübeck ging nach Angaben eines Sprechers vom Montag von einer Sorgfaltspflichtverletzung aus, weil sie den späteren Unfallverursacher nach einer Kontrolle nicht an der Weiterfahrt gehindert hatten. Unter anderem wegen fahrlässiger Tötung sollen sie deshalb 10.800 Euro beziehungsweise 14.400 Euro bezahlen.

Textgröße ändern: