The National Times - Viereinhalb Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in München

Viereinhalb Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in München


Viereinhalb Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in München
Viereinhalb Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in München / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht München I hat einen 22-Jährigen in einem Prozess um einen tödlichen Raserunfall zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. In dem am Mittwoch verkündeten Urteil wertete das Gericht die Flucht von Erdem I. vor der Polizei mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit als Panikreaktion. Ein Tötungsvorsatz habe nicht vorgelegen, weshalb I. nur wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und anderer Delikte verurteilt wurde. I. darf außerdem für fünf Jahre keinen Führerschein mehr haben.

Textgröße ändern:

Der 22-Jährige hatte keinen Führerschein, als er im Juli vergangenen Jahres stark alkoholisiert mit einem Dienstwagen durch München fuhr. Als eine Polizeistreife ihn wegen der auffälligen Fahrweise kontrollieren wollte, floh I. mit bis zu 144 Stundenkilometern bei erlaubten 50 Kilometern pro Stunde durch die Stadt. An einer Kreuzung überfuhr er dem Urteil zufolge eine rote Ampel und stieß mit einem Auto zusammen.

Sein eigener Wagen erfasste zwei junge Männer, von denen einer gegen ein Trambahnhäuschen geschleudert wurde und sofort tot war. Der zweite Mann erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und einen offenen Bruch des Unterschenkels, die Insassen des anderen Wagens Verletzungen.

Der Angeklagte habe ein Fluchtverhalten an den Tag gelegt, bei dem eine Panikreaktion vorgeherrscht habe, befand das Gericht. Es sei kein Raum für eine Abwägung gewesen. Das limbische System des Gehirns habe die Kontrolle übernommen. Da der Angeklagte vor dem Zusammenstoß zu bremsen und dem anderen Auto auszuweichen versucht habe, könne nicht von einem Tötungsvorsatz ausgegangen werden.

Außer als verbotenes Kraftfahrzeugrennen wertete das Gericht die Tat als fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Drohender Ausschluss: Chef von arabisch-israelischer Partei zieht Kandidatur für Knesset zurück

Der Vorsitzende der arabisch-israelischen Oppositionspartei Balad, Sami Abu Schehadeh, zieht angesichts eines drohenden Ausschlusses von der Parlamentswahl seine Kandidatur für einen Sitz in der Knesset zurück. Schehadeh traf die Entscheidung, nachdem der Oberste Gerichtshof ihm am Donnerstag im Zusammenhang mit Äußerungen über den Großangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 einen Rückzug nahegelegt hatte. Die Mehrheit der Richter befürwortete einen formalen Ausschluss des Politikers und gab ihm bis Freitag Zeit, einem Urteil zuvorzukommen.

Vor Präsidentenwahl in Brasilien: Polizei untersucht möglichen Sprengsatz vor Oberstem Gericht

Drei Tage vor Beginn der Präsidentschaftswahl in Brasilien ist vor dem höchsten Gericht des Landes womöglich ein Sprengsatz abgestellt geworden. Die Polizei untersuche den vor dem Gerichtsgebäude in der Hauptstadt Brasília abgestellten Rucksack, teilte der Oberste Gerichtshof am Donnerstag (Ortszeit) mit. Nach Angaben der Polizei wurde ein Verdächtiger festgenommen.

Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer US-Todeskandidatin dringen Menschenrechtler auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Nach Amnesty International erklärte auch UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk am Donnerstag: "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz." Türk forderte Gnade für die verurteilte Mörderin Christa Pike, die zwei Giftspritzen überlebt hatte.

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Textgröße ändern: