The National Times - Mann versucht zwei Migranten in Sarg mit US-Flagge in die USA zu schmuggeln

Mann versucht zwei Migranten in Sarg mit US-Flagge in die USA zu schmuggeln


Mann versucht zwei Migranten in Sarg mit US-Flagge in die USA zu schmuggeln
Mann versucht zwei Migranten in Sarg mit US-Flagge in die USA zu schmuggeln

Ein mutmaßlicher Schleuser ist im US-Bundesstaat Texas bei dem Versuch erwischt worden, zwei Migranten aus Mexiko in einem mit einer US-Flagge drapierten Sarg ins Land zu schmuggeln. Nach Angaben des US-Justizministeriums vom Mittwoch ging der Texaner dabei so ungeschickt vor, dass die Grenzbeamten die Täuschung rasch erkannten.

Textgröße ändern:

Wie das Justizministerium berichtete, wurde Zachary Blood bereits im Oktober an einem Kontrollpunkt nahe der Grenze zu Mexiko in seinem zu einem Leichentransporter umgebauten Lieferwagen gestoppt. Auf die Frage nach dem Inhalt seiner Fracht antwortete der 33-Jährige den Beamten, es handle sich um einen toten Marinesoldaten.

"Der Sarg war jedoch in schlechtem Zustand und die amerikanische Flagge mit Packband befestigt", erklärte das Ministerium. Die misstrauisch gewordenen Beamten kontrollierten daraufhin genauer und entdeckten in dem Sarg zwei "mexikanische Staatsbürger, die sich unrechtmäßig in den Vereinigten Staaten aufhielten".

Die beiden Männer gaben zu, den Grenzfluss Rio Grande überquert und einen Mann dafür bezahlt zu haben, sie in die texanische Stadt San Antonio zu bringen. Auch Blood war demnach geständig. Ihm drohen nun bis zu fünf Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von maximal 250.000 Dollar (222.000 Euro).

Vergangenes Jahr wurden im südlichen Grenzgebiet zu Mexiko fast zwei Millionen Migranten wegen illegaler Einreise in die USA aufgegriffen. Nachdem die Zahl in der Anfangsphase der Corona-Pandemie deutlich zurückgegangen war, hat sie seit dem Amtsantritt von US-Präsident Joe Biden wieder stark angezogen. Der Demokrat wird deshalb von den Republikanern um seinen Vorgänger Donald Trump scharf kritisiert.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das deutsche unbefristete Einreiseverbot für abgeschobene potenzielle Gefährder. Die Frage ist, ob die Regelung im Aufenthaltsgesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Bremen legte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vor. (Az. C-446/24)

BGH verhandelt über Familienstreit wegen Videokamera in Küche

Der Fall einer Mutter, die in der Küche ihrer erwachsenen Tochter beim vermeintlichen Diebstahl gefilmt wurde, beschäftigt am Donnerstag (11.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verhandelt über die Klage der Mutter - sie will Schmerzensgeld. Die Frage ist, ob die Tochter und ihr Mann gegen den Datenschutz verstießen. (Az. I ZR 289/25)

Mexikos Präsidentin: Armee hatte keine Kenntnis von Anwesenheit möglicher US-Agenten

Mexikos Armee hat nach Angaben von Präsidentin Claudia Sheinbaum keine Kenntnis von der Anwesenheit von US-Geheimdienstmitarbeitern gehabt, die kürzlich während einer Drogenbekämpfungsaktion im Grenzstaat Chihuahua bei einem Autounfall ums Leben kamen. "Offensichtlich wusste das Militär nicht, dass Personen beteiligt waren, die keine mexikanischen Staatsbürger waren (...), dass Ausländer an dem Einsatz teilnahmen", sagte Sheinbaum am Mittwoch vor Journalisten. Sheinbaum sagte, die Regierung untersuche einen möglichen Verstoß gegen nationale Sicherheitsgesetze in dem noch immer undurchsichtigen Vorfall.

Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt

Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)

Textgröße ändern: