The National Times - Mindestens 13 Verletzte bei Schüssen in New Yorker U-Bahn-Station

Mindestens 13 Verletzte bei Schüssen in New Yorker U-Bahn-Station


Mindestens 13 Verletzte bei Schüssen in New Yorker U-Bahn-Station
Mindestens 13 Verletzte bei Schüssen in New Yorker U-Bahn-Station / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP

Bei Schüssen in einer U-Bahn-Station in der US-Millionenstadt New York sind nach Angaben der Feuerwehr mindestens 13 Menschen verletzt worden. Feuerwehr und Polizei erklärten am Dienstag, bei dem Vorfall im Stadtteil Brooklyn seien "mehrere" Menschen von Kugeln getroffen worden. US-Medien sprachen von fünf durch Schüsse verletzten Menschen.

Textgröße ändern:

Die genauen Hintergründe waren zunächst unklar. Der Stadtteilbürgermeister von Brooklyn, Mark Levine, schrieb im Kurzbotschaftendienst Twitter, der mutmaßliche Schütze sei noch auf der Flucht.

Ein Feuerwehrsprecher sagte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, vor Ort seien mehrere "nicht detonierte" mutmaßliche Sprengsätze gefunden worden. Die Polizei betonte im Kurzbotschaftendienst Twitter, es seien "keine aktiven Sprengsätze" entdeckt worden. Medienberichten zufolge war bei dem Vorfall möglicherweise eine Rauchgranate oder ein ähnliches Objekt gezündet worden.

Polizei und Rettungskräfte eilten mit einem Großaufgebot zu der U-Bahn-Station. Auch schwerbewaffnete Polizisten waren im Einsatz. Die Polizei rief die Bevölkerung auf, die Gegend zu meiden.

Der Vorfall ereignete sich während der morgendlichen Hauptverkehrszeit. "Die Polizei hat um 8.27 Uhr auf den Notruf einer Person geantwortet, die in der U-Bahn angeschossen wurde", sagte eine Polizeisprecherin der AFP.

New Yorks Gouverneurin Kathy Hochul erklärte, sie lasse sich über den Stand der Ermittlungen auf dem Laufenden halten. Nach Angaben des Weißen Hauses wurde auch US-Präsident Joe Biden über den Vorfall unterrichtet.

T.Bennett--TNT

Empfohlen

Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu. Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)

Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert

Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann weiter observieren. Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr" bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.

Tod von Zweijähriger in Halle: Vater zu fünf Jahren Haft verurteilt

Wegen des Tods eines mit heißem Wasser verbrühten Kleinkinds in Halle in Sachsen-Anhalt ist der Vater des Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Halle sprach den Angeklagten am Freitag in einem Revisionsverfahren der fahrlässigen Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit fiel das Strafmaß höher aus als in einem ersten Prozess, der mit drei Jahren Haft für den Mann geendet hatte.

Nach Tod zweier Patienten: Verurteilung von Arzt in Berlin wird neu verhandelt

Die Verurteilung eines Kardiologen der Berliner Universitätsklinik Charité wegen zweifachen Totschlags muss weitgehend neu verhandelt werden. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf Revision der Staatsanwaltschaft großteils auf, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Demnach soll ein möglicher Mordvorwurf erneut geprüft werden.

Textgröße ändern: