The National Times - Mindestens 13 Verletzte bei Schüssen in New Yorker U-Bahn-Station

Mindestens 13 Verletzte bei Schüssen in New Yorker U-Bahn-Station


Mindestens 13 Verletzte bei Schüssen in New Yorker U-Bahn-Station
Mindestens 13 Verletzte bei Schüssen in New Yorker U-Bahn-Station / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP

Bei Schüssen in einer U-Bahn-Station in der US-Millionenstadt New York sind nach Angaben der Feuerwehr mindestens 13 Menschen verletzt worden. Feuerwehr und Polizei erklärten am Dienstag, bei dem Vorfall im Stadtteil Brooklyn seien "mehrere" Menschen von Kugeln getroffen worden. US-Medien sprachen von fünf durch Schüsse verletzten Menschen.

Textgröße ändern:

Die genauen Hintergründe waren zunächst unklar. Der Stadtteilbürgermeister von Brooklyn, Mark Levine, schrieb im Kurzbotschaftendienst Twitter, der mutmaßliche Schütze sei noch auf der Flucht.

Ein Feuerwehrsprecher sagte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, vor Ort seien mehrere "nicht detonierte" mutmaßliche Sprengsätze gefunden worden. Die Polizei betonte im Kurzbotschaftendienst Twitter, es seien "keine aktiven Sprengsätze" entdeckt worden. Medienberichten zufolge war bei dem Vorfall möglicherweise eine Rauchgranate oder ein ähnliches Objekt gezündet worden.

Polizei und Rettungskräfte eilten mit einem Großaufgebot zu der U-Bahn-Station. Auch schwerbewaffnete Polizisten waren im Einsatz. Die Polizei rief die Bevölkerung auf, die Gegend zu meiden.

Der Vorfall ereignete sich während der morgendlichen Hauptverkehrszeit. "Die Polizei hat um 8.27 Uhr auf den Notruf einer Person geantwortet, die in der U-Bahn angeschossen wurde", sagte eine Polizeisprecherin der AFP.

New Yorks Gouverneurin Kathy Hochul erklärte, sie lasse sich über den Stand der Ermittlungen auf dem Laufenden halten. Nach Angaben des Weißen Hauses wurde auch US-Präsident Joe Biden über den Vorfall unterrichtet.

T.Bennett--TNT

Empfohlen

Grüne: Kritis-Dachgesetz der Regierung bleibt weit hinter Erwartungen zurück

Die Grünen haben die Pläne der Regierung zum besseren Schutz der sogenannten kritischen Infrastruktur als "absolut unzureichend" kritisiert. "Von einem dringend benötigten, einheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastrukturen, bleiben wir auch in Zukunft meilenweit entfernt", sagte Fraktionsvize und Sicherheitsexperte Konstantin von Notz der Nachrichtenagentur AFP. Das Kritis-Dachgesetz soll am Donnerstagmittag vom Bundestag verabschiedet werden.

Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin: Zschäpe sagt erneut als Zeugin aus

Die als NSU-Mittäterin verurteilte Beate Zschäpe soll am Donnerstag (09.00 Uhr) erneut im Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremen Zelle aussagen. Zschäpe ist vor dem Oberlandesgericht Dresden als Zeugin geladen, nachdem sie bereits im Dezember an zwei Verhandlungstagen befragt wurde. Damals nannte die 51-Jährige unter anderem Details aus dem Leben mit den beiden NSU-Tätern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die sich 2011 in Thüringen durch Suizid einer Festnahme entzogen. Fragen nach möglichen weiteren Unterstützern des Nationalsozialistischen Untergrunds wich sie hingegen aus.

BGH urteilt über Haftung von Makler für Diskriminierung bei Wohnungssuche

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Donnerstag (08.45 Uhr) über die Frage, ob ein Makler für Diskriminierung bei der Wohnungssuche haftet. Es geht um den Fall einer Frau aus Hessen mit pakistanischen Wurzeln. Auf Besichtigungsanfragen unter echtem Namen bekam sie Absagen - mit deutschem Namen Zusagen. (Az. I ZR 129/25)

Bundesarbeitsgericht verhandelt zu Kopftuchstreit im Flugsicherheitsdienst

Das Tragen eines muslimischen Kopftuchs bei der Arbeit beschäftigt am Donnerstag (9.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Die klagende Muslima will aus Glaubensgründen in der Öffentlichkeit ein Kopftuch tragen. Bei einem Unternehmen, das im Auftrag der Bundespolizei Sicherheitsdienstleistungen am Hamburger Flughafen erbringt, bewarb sie sich auf eine Stelle als "Luftsicherheitsassistentin (m/w/d)". Auf ihrem Lebenslauf-Foto trug sie ein Kopftuch, das ihre Haare bedeckt. (Az. 8 AZR 49/25)

Textgröße ändern: