The National Times - Kein Zusammenhang zwischen Attacke und Tod eines Polizisten in Nürnberg

Kein Zusammenhang zwischen Attacke und Tod eines Polizisten in Nürnberg


Kein Zusammenhang zwischen Attacke und Tod eines Polizisten in Nürnberg
Kein Zusammenhang zwischen Attacke und Tod eines Polizisten in Nürnberg / Foto: © AFP/Archiv

Zwischen dem Tod eines 30 Jahre alten Bundespolizisten in Nürnberg und einer vorhergehenden Attacke besteht kein Zusammenhang. Dies habe die Obduktion des Leichnams des Verstorbenen ergeben, teilte das Polizeipräsidium Mittelfranken am Freitag mit. Der Mann war in der Nacht zum Donnerstag attackiert worden und bei einem Arztbesuch am Donnerstag tot zusammengebrochen.

Textgröße ändern:

Die Staatsanwaltschaft hatte die Obduktion des Leichnams angeordnet. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis starb der junge Polizist an einer medizinischen Ursache. "Ein Zusammenhang mit dem vorangegangenen Angriff besteht dem aktuellen Stand der Ermittlungen nach nicht", teilte die Polizei mit.

Der Beamte hatte den Angaben zufolge in der Nacht zum Donnerstag Dienst im Bereich des Nürnberger Hauptbahnhofs. Dabei sei er gegen 04.20 Uhr im Bereich einer Toilettenanlage angegriffen worden und habe Schläge im Bereich des Oberkörpers und des Kopfes erlitten. Am Donnerstagvormittag sei er zum Arzt gegangen, dort zusammengebrochen und gestorben - aber nicht als Folge der Schläge.

Der erst am Mittwoch ins Amt gekommene neue Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, hatte in einer ersten Reaktion dagegen die Attacke verantwortlich gemacht. "Der tödliche Schlag gegen den Kollegen" zeige auf erschreckende Weise die Entgrenzung der Gewalt und Brutalität, der Polizistinnen und Polizisten im Einsatzgeschehen Tag für Tag ausgesetzt seien, erklärte Grötsch.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte kurz vor Bekanntwerden des Obduktionsergebnisses erklärt, sie sei "tief erschüttert" über den Tod des Polizisten. Bevor Schlüsse gezogen werden könnten, müssten die Ermittlungen abgewartet werden, betonte sie. "Völlig außer Frage steht, dass die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei tagtäglich für unser aller Sicherheit eintreten und sich dabei oft in erhebliche eigene Gefahr begeben müssen", fügte die Ministerin hinzu.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer US-Todeskandidatin dringen Menschenrechtler auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Nach Amnesty International erklärte auch UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk am Donnerstag: "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz." Türk forderte Gnade für die verurteilte Mörderin Christa Pike, die zwei Giftspritzen überlebt hatte.

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter

Wenige Wochen nach den tödlichen Waldbränden im Nordosten Algeriens hat das Parlament in Algier eine Ausweitung der Todesstrafe auf Brandstiftung beschlossen. Die Abgeordneten im Unterhaus billigten am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der die Todesstrafe künftig für das vorsätzliche Inbrandsetzen von Wäldern, Waldflächen sowie bepflanzten oder unbepflanzten Feldern verhängt werden kann.

Textgröße ändern: