The National Times - AfD-Fraktion siegt vor Gericht: Stadt in Rheinland-Pfalz muss Saal bereitstellen

AfD-Fraktion siegt vor Gericht: Stadt in Rheinland-Pfalz muss Saal bereitstellen


AfD-Fraktion siegt vor Gericht: Stadt in Rheinland-Pfalz muss Saal bereitstellen
AfD-Fraktion siegt vor Gericht: Stadt in Rheinland-Pfalz muss Saal bereitstellen / Foto: © AFP/Archiv

Die Stadt Annweiler am Trifels in Rheinland-Pfalz muss der AfD-Bundestagsfraktion aus Gründen der politischen Chancengleichheit und Neutralität einen kommunalen Veranstaltungssaal für einen Bürgerdialog überlassen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz nach Angaben vom Donnerstag auf Antrag der AfD-Fraktion in einem Eilrechtsschutzverfahren. Demnach gab es für die Veranstaltung am Samstag allerdings zunächst noch keine Reservierung und keinen Mietvertrag. (Az. 10 B 10273/24.OVG)

Textgröße ändern:

Dieses stehe dem von der AfD-Fraktion geltend gemachten Anspruch auf Zugang zu dem in kommunalen Besitz befindlichen Saal nicht entgegen, betonte das OVG. Die Stadt sei zum Abschluss eines entsprechenden Vertrags verpflichtet, sofern ein Rechtsanspruch auf Nutzung bestehe. So habe sie in dem Verfahren etwa auch nicht argumentiert, dass der Saal bereits anderweitig vergeben sei. Generell seien politische Versammlung von dessen Widmungszweck erfasst.

Laut Gericht hatte die Stadt der Fraktion die Nutzung unter Verweis auf das durch Recherchen des Netzwerks Correctiv bekannt gewordene Treffen von Rechtsextremen in Potsdam, an dem AfD-Politiker teilnahmen, verweigert. Dort war über die Vertreibung von Millionen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gesprochen worden. Die Berichte heizten die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren neu an.

Dem Urteil zufolge entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht über die Einstufung einer Partei als verfassungswidrig. Bis dahin dürfe eine Partei zwar "politisch bekämpft", bei der Vergabe kommunaler Einrichtungen "aber rechtlich nicht benachteiligt werden". Dies verstoße gegen das Prinzip der Chancengleichheit der Parteien, die im Grundgesetz garantiert sei, hieß es.

Außerdem läge auch ein Verstoß gegen das Recht von Bundestagsabgeordneten auf Teilnahme am politischen Wettbewerb vor, wenn eine Kommune die Nutzung ihrer Einrichtungen "wegen einer bestimmten politischen Richtung" verweigere und damit "die Vergabe öffentlicher Räumlichkeiten zum Teil des politischen Meinungskampfs" mache, betonte der zuständige Senat.

Mit dem Urteil hob das OVG ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts in Neustadt an der Weinstraße auf, gegen das die AfD-Fraktion eine Beschwerde eingelegt hatte. Die Vorinstanz lehnte deren Eilrechtsschutzantrag demnach ab, weil es noch nicht zum Anschluss eines Mietvertrags für den Saal gekommen sei. Das sei für die prinzipielle Frage eines Zugangsanspruchs aber unerheblich. Denn ein solcher Mietvertrag regle nur noch die Bedingungen.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer US-Todeskandidatin dringen Menschenrechtler auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Nach Amnesty International erklärte auch UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk am Donnerstag: "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz." Türk forderte Gnade für die verurteilte Mörderin Christa Pike, die zwei Giftspritzen überlebt hatte.

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter

Wenige Wochen nach den tödlichen Waldbränden im Nordosten Algeriens hat das Parlament in Algier eine Ausweitung der Todesstrafe auf Brandstiftung beschlossen. Die Abgeordneten im Unterhaus billigten am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der die Todesstrafe künftig für das vorsätzliche Inbrandsetzen von Wäldern, Waldflächen sowie bepflanzten oder unbepflanzten Feldern verhängt werden kann.

Textgröße ändern: