The National Times - Acht Jahre Haft für Liebesbetrug über Datingportale mit hohem Schaden

Acht Jahre Haft für Liebesbetrug über Datingportale mit hohem Schaden


Acht Jahre Haft für Liebesbetrug über Datingportale mit hohem Schaden
Acht Jahre Haft für Liebesbetrug über Datingportale mit hohem Schaden / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Saarbrücken hat einen Onlinebetrüger wegen massiver finanzieller Schädigung von Opfern über Datingportale zu acht Jahren Haft verurteilt. Gegen zwei Komplizen des Manns verhängten die Richter am Mittwoch zudem Haftstrafen von zweieinhalb Jahren sowie eineinhalb Jahren auf Bewährung wegen Beihilfehandlungen, wie die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken am Abend erklärte.

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Der 33-jährige Hauptangeklagte und seine Mittäter hatten demnach vier Menschen innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren um insgesamt mehr als 500.000 Euro geschädigt, indem sie ihnen mehrfach Notlagen vortäuschten und angeblich nur leihweise um höhere Geldbeträge baten. Hintergrund war, dass sie sich auf Datingplattformen im Internet als fiktive Männer oder Frauen ausgaben und Interesse an einer Liebesbeziehung simulierten. Laut Staatsanwaltschaft verschuldeten sich die "gutgläubigen Geschädigten" dafür teilweise selbst.

Laut Anklage ging es im Prozess um insgesamt mehr als hundert Betrugsdaten zulasten von Opfern aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Verurteilung des 33-jährigen Hauptbeschuldigten resultiere dabei aus einem "vergleichsweise seltenen Ermittlungserfolg". Bei ihm handle es sich mutmaßlich um einen der üblicherweise stark auf Verschleierung ihrer Identität und ihrer Geldflüsse bedachten Hintermänner derartiger Betrugsmaschen, die auch unter den englischen Begriffen Love Scamming oder Romance Scamming bekannt sind.

Nach Angaben der Saarbrücker Staatsanwaltschaft handelt es sich bei ihnen heutzutage um eine "Massenphänomen" im Bereich des gewerbsmäßigen Betrugs - ähnlich dem Enkel- oder Polizistentrick zulasten hauptsächlich älterer Menschen. Es sei eine der früheren "Heiratsschwindel" vergleichbare Methode. Das Urteile gegen den 33-Jährigen und seine Mittäter im Alter von 24 und 43 Jahren sind noch nicht rechtskräftig. Sie können noch angefochten werden.

S.Collins--TNT

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