The National Times - Betroffenenvertreter fordert von Kardinal Marx klare Worte zu seiner Verantwortung

Betroffenenvertreter fordert von Kardinal Marx klare Worte zu seiner Verantwortung


Betroffenenvertreter fordert von Kardinal Marx klare Worte zu seiner Verantwortung
Betroffenenvertreter fordert von Kardinal Marx klare Worte zu seiner Verantwortung

Angesichts des Missbrauchskandals in der katholischen Kirche erwartet der Sprecher der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch, Matthias Katsch, vom Münchner Kardinal Reinhard Marx klare Worte zu dessen eigener Verantwortung. "Ich möchte gerne von ihm hören, was er selber 2010 getan hat, um den damaligen Papst Benedikt vor den Konsequenzen seines Handelns zu schützen", sagte Katsch am Donnerstag im ZDF-"Morgenmagazin".

Textgröße ändern:

Damals hätten andere die Verantwortung für Fälle von sexuellem Missbrauch in der Kirche übernommen. "Ich würde gern von Kardinal Marx hören, was seine persönliche Verantwortung ist", betonte Katsch.

Eine Woche nach der Vorlage des Gutachtens zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum München und Freising will Kardinal Marx am Donnerstagvormittag dazu ausführlich Stellung beziehen. Das Gutachten einer Anwaltskanzlei wirft dem Erzbischof und allen seinen Vorgängern seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs Fehlverhalten im Umgang mit sexuellem Missbrauch durch Kleriker vor. Auch einer Reihe weiterer Bistumsverantwortlicher werfen die Gutachter Fehler vor.

Das Gutachten sorgte international für Aufsehen, weil auch der frühere Münchner Erzbischof und spätere Papst Benedikt XVI. belastet wird. Benedikt ließ mittlerweile einräumen, gegenüber den Gutachtern eine Falschaussage getätigt zu haben. Mit Spannung wird erwartet, ob Marx Papst Franziskus erneut seinen Rücktritt anbietet. Ein erstes Rücktrittsangebot wies Franziskus im vergangenen Jahr zurück.

Er wolle nicht wieder was von einer Reform der Kirche hören, "sondern, was sie sich vorstellen, wie sie jetzt die Verantwortung als Institution für ihre Opfer übernehmen wollen", sagte Katsch. Auch nach der Einlassung von Benedikt "bleibt die Erkenntnis, dass der sexuelle Missbrauch in der katholischen Kirche Systemcharakter hatte" und das "die Zentrale des Ganzen" im Vatikan eine entscheidende Rolle gespielt habe.

L.A.Adams--TNT

Empfohlen

Totschlag an Bruder in Afghanistan: Acht Jahre Haft für Mann in Hanau

Das Landgericht im hessischen Hanau hat einen Mann wegen Totschlags an seinem Bruder in Afghanistan zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen Bruder im Oktober 2015 in Kandahar getötet hat, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Tatmotiv war demnach ein seit längerer Zeit andauernder Erbstreit.

Umsturzpläne: Bewährungsstrafen für weitere Unterstützer von Kaiserreichsgruppe

Wegen Unterstützung von gewaltsamen Umsturzplänen der aus Reichsbürgern bestehenden sogenannten Kaiserreichsgruppe sind drei Männer in Stuttgart zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt sprach sie am Montag wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einem hochverräterischen Unternehmen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Vergewaltigungsurteil: Vier Jahre Haft für Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit

Harter Schlag für Norwegens schwerkranke Kronprinzessin Mette-Marit: Ihr Sohn Marius Borg Hoiby ist wegen Vergewaltigung und anderer Vergehen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht in Oslo befand den 29-Jährigen am Montag wegen zwei der vier ihm zur Last gelegten Vergewaltigungen und anderer Vergehen schuldig. Hoibys Verteidiger kündigten Berufung gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung sowie wiederholter Gewalt gegen eine seiner früheren Freundinnen an.

Berlin: AfD-Politiker hat kein Recht auf Einstellung im gehobenen Beamtendienst

Ein Kommunalpolitiker der AfD hat trotz einer vorläufigen Einstellungszusage keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilschutzverfahren, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Beantragt hatte das Verfahren ein Berliner Polizist, der nebenberuflich AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung war.

Textgröße ändern: