The National Times - Cannabis-Freigabe: Verkehrsminister gegen THC-Grenzwert von 0,0 im Straßenverkehr

Cannabis-Freigabe: Verkehrsminister gegen THC-Grenzwert von 0,0 im Straßenverkehr


Cannabis-Freigabe: Verkehrsminister gegen THC-Grenzwert von 0,0 im Straßenverkehr
Cannabis-Freigabe: Verkehrsminister gegen THC-Grenzwert von 0,0 im Straßenverkehr / Foto: © AFP

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat sich für den Fall einer Cannabis-Legalisierung gegen einen 0,0-Grenzwert für THC im Straßenverkehr ausgesprochen. "Das wäre ein Konsumverbot über das Verkehrsrecht. Das will ich nicht", sagte Wissing der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe). "Ich kann das aber nicht entscheiden, weil ich kein Mediziner bin", fügte der Minister hinzu. Die Expertenkommission des Verkehrsministeriums werde "im Frühjahr" einen THC-Grenzwert festlegen. Dass dieser bei 0,0 liegen werde, sei "unwahrscheinlich".

Textgröße ändern:

Das umstrittene Gesetz zur teilweisen Cannabis-Legalisierung für Erwachsene hatte der Bundestag im Februar gebilligt. An diesem Freitag steht die Abstimmung im Bundesrat an. Unionsgeführte Bundesländer kündigten bereits an, gegen das von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Gesetz zu stimmen und es damit in den Vermittlungsausschuss zu verweisen.

Da das Gesetz in der Länderkammer aber formal nicht zustimmungspflichtig ist, könnte der Bundestag ein Vermittlungsergebnis zu einem späteren Zeitpunkt mit einfacher Mehrheit wieder überstimmen.

Diskutiert wurde in Zusammenhang mit der geplanten Legalisierung auch eine mögliche Anhebung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr. Bisher ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Gerichte hatten zuletzt eine Schwelle von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgelegt.

Bei Cannabis gibt es aber lange Nachweiszeiten. Autofahrerinnen und Autofahrer könnten so auch noch belangt werden, wenn der Konsum tatsächlich keinen Einfluss mehr auf das Fahrverhalten hat. "Die Wirkung kann schon wieder verschwunden sein, während der THC-Gehalt im Körper noch in erhöhtem Maße vorhanden ist", sagte Wissing der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Dieses Phänomen haben wir bei Alkohol nicht".

Für ihn stehe "die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt". Auto fahren sollte nur, wer "in der Lage ist, es vollständig zu beherrschen und nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht", betonte der FDP-Politiker.

J.Sharp--TNT

Empfohlen

Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer US-Todeskandidatin dringen Menschenrechtler auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Nach Amnesty International erklärte auch UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk am Donnerstag: "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz." Türk forderte Gnade für die verurteilte Mörderin Christa Pike, die zwei Giftspritzen überlebt hatte.

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter

Wenige Wochen nach den tödlichen Waldbränden im Nordosten Algeriens hat das Parlament in Algier eine Ausweitung der Todesstrafe auf Brandstiftung beschlossen. Die Abgeordneten im Unterhaus billigten am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der die Todesstrafe künftig für das vorsätzliche Inbrandsetzen von Wäldern, Waldflächen sowie bepflanzten oder unbepflanzten Feldern verhängt werden kann.

Textgröße ändern: