The National Times - Urteil: Protestcamp nahe Tesla-Werk in Brandenburg darf vorerst bleiben

Urteil: Protestcamp nahe Tesla-Werk in Brandenburg darf vorerst bleiben


Urteil: Protestcamp nahe Tesla-Werk in Brandenburg darf vorerst bleiben
Urteil: Protestcamp nahe Tesla-Werk in Brandenburg darf vorerst bleiben / Foto: © AFP/Archiv

Das Protestcamp nahe dem Tesla-Werk in Grünheide in Brandenburg darf vorerst bleiben. Die allgemeinen Abwägungen der Polizei zur Begründung ihrer Auflagen mit Verweis auf eine Unvereinbarkeit des Camps mit baurechtlichen Vorschriften reichten nicht aus, teilte das Verwaltungsgericht Potsdam am Dienstag mit. Es gab damit der Anmelderin des Camps gegen die Polizeiauflagen Recht. (Az.: VG 3 L 221/24)

Textgröße ändern:

In dem Wald protestieren seit Ende Februar Umweltschützer gegen die geplante Erweiterung des Tesla-Werks und eine damit einhergehende Rodung. Erstmals wurde die Versammlung vom 29. Februar bis zum 15. März angemeldet. Die Versammlung, mit der sich das Gericht nun beschäftigte, ist eine Fortsetzung davon.

Ursprünglich besetzten die Aktivisten ein Gebiet von rund zehn Fußballfeldern. Weil immer mehr Menschen an den Protesten teilnehmen, soll die Fläche um rund ein Zehntel erweitert werden. Auch sollen mehr Baumhäuser gebaut werden. Die Polizei lehnte diese Erweiterung ab und ordnete die Räumung des Camps an. Die Versammlung wurde bis Donnerstag begrenzt.

Dies lehnte das Gericht nun ab und gab der Anmelderin des Protests Recht. Die Behörde habe sich nicht ausreichend mit dem Umstand beschäftigt, dass die Versammlungsfreiheit ein Grundrecht sei, in das nur unter besonderen Bedingungen eingegriffen werden dürfe, hieß es zur Begründung. Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Aktivistin gegen die Auflagen wieder her. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

S.Ross--TNT

Empfohlen

Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer US-Todeskandidatin dringen Menschenrechtler auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Nach Amnesty International erklärte auch UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk am Donnerstag: "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz." Türk forderte Gnade für die verurteilte Mörderin Christa Pike, die zwei Giftspritzen überlebt hatte.

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter

Wenige Wochen nach den tödlichen Waldbränden im Nordosten Algeriens hat das Parlament in Algier eine Ausweitung der Todesstrafe auf Brandstiftung beschlossen. Die Abgeordneten im Unterhaus billigten am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der die Todesstrafe künftig für das vorsätzliche Inbrandsetzen von Wäldern, Waldflächen sowie bepflanzten oder unbepflanzten Feldern verhängt werden kann.

Textgröße ändern: