The National Times - Gericht: Auch für alte Messer sind bei Zuverlässigkeitsüberprüfung Gebühren fällig

Gericht: Auch für alte Messer sind bei Zuverlässigkeitsüberprüfung Gebühren fällig


Gericht: Auch für alte Messer sind bei Zuverlässigkeitsüberprüfung Gebühren fällig
Gericht: Auch für alte Messer sind bei Zuverlässigkeitsüberprüfung Gebühren fällig / Foto: © AFP/Archiv

Auch wer alte Messer besitzt, muss laut einer Gerichtsentscheidung aus Hessen bei der regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfung im Rahmen des Waffengesetzes Gebühren zahlen. Gegen die Gebühr gebe es keine rechtlichen Bedenken, teilte das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Dienstag mit. Ihre Höhe werde mit dem Verwaltungs- und Personalaufwand der Behörde zulässig aufgewogen. (Az.: 6 K 273/23.WI)

Textgröße ändern:

Der Kläger besitzt Springmesser, die seit 2003 zu den verbotenen Waffen gehören. Für diesen Altbesitz erteilte ihm das Bundeskriminalamt 2004 eine widerrufliche unbefristete Ausnahmegenehmigung. Für die bisherigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen musste er keine Gebühren zahlen. Im Oktober 2019 trat eine Neuregelung des Gebührenrechts in Kraft, laut der bei Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Gebühr von 59 Euro erhoben wird. Dagegen klagte der Mann.

Die Richter wiesen die Klage ab. Zwar muss der Kläger auch bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen der örtlichen Waffenbehörden Gebühren zahlen, das ist laut Urteil aber keine ungerechtfertigte doppelte Gebührenrhebung. Verschiedene Behörden erteilten verschiedene Waffenerlaubnisse. Deswegen dürften die verschiedenen Behörden denselben Menschen in eigener Verantwortung jeweils auf seine Zuverlässigkeit prüfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, hieß es.

T.Ward--TNT

Empfohlen

Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer US-Todeskandidatin dringen Menschenrechtler auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Nach Amnesty International erklärte auch UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk am Donnerstag: "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz." Türk forderte Gnade für die verurteilte Mörderin Christa Pike, die zwei Giftspritzen überlebt hatte.

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter

Wenige Wochen nach den tödlichen Waldbränden im Nordosten Algeriens hat das Parlament in Algier eine Ausweitung der Todesstrafe auf Brandstiftung beschlossen. Die Abgeordneten im Unterhaus billigten am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der die Todesstrafe künftig für das vorsätzliche Inbrandsetzen von Wäldern, Waldflächen sowie bepflanzten oder unbepflanzten Feldern verhängt werden kann.

Textgröße ändern: