The National Times - Zoll hebt in Nordrhein-Westfalen Cannabis-Indoorplantage aus

Zoll hebt in Nordrhein-Westfalen Cannabis-Indoorplantage aus


Zoll hebt in Nordrhein-Westfalen Cannabis-Indoorplantage aus
Zoll hebt in Nordrhein-Westfalen Cannabis-Indoorplantage aus

Die Zollfahndung hat in Nordrhein-Westfalen eine Cannabis-Indoorplantage ausgehoben. Bei Durchsuchungen in drei Gebäuden in Bergkamen und Lünen entdeckten die Fahnder einen getarnten Keller mit insgesamt 180 Cannabispflanzen, wie das Zollfahndungsamt Essen am Donnerstag mitteilte. Zudem beschlagnahmten die Beamten rund 1,3 Kilogramm Marihuana, eine Schreckschusspistole mit Munition, zwei Einhandmesser und eine Armbrust mit Pfeilen.

Textgröße ändern:

Ein 38-jähriger Beschuldigter wurde vorläufig festgenommen. Im Garten seines Hauses in Bergkamen entdeckten die Fahnder außerdem noch mehrere gestohlene Bienenstöcke. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

T.Bailey--TNT

Empfohlen

EuGH: Urlaub und Zulagen werden bei mehreren Arbeitsverträgen anteilig berechnet

Wer zusätzlich zu einem Vollzeitjob noch eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, bekommt auch anteiligen Anspruch auf Urlaub und Verpflegungszulagen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Gericht gab damit 14 rumänischen Vollzeit-Lehrkräften Recht, die an ihrer Schule zusätzliche Teilzeitbeschäftigungen hatten. Die Ansprüche von Arbeitnehmern sind demnach auf Basis aller Verträge zu berechnen. (Az. C-706/23)

Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung ohne Angaben zu Millionenbeute

Ein wegen zahlreicher Betrugsfälle verurteilter Mann kommt laut einer Gerichtsentscheidung wegen fehlender Angaben zum Verbleib der Tatbeute nicht vorzeitig aus der Haft. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte, lehnte es eine Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner siebeneinhalbjährigen Strafe ab. Der Mann habe keine ausreichenden Angaben zum Verbleib der Beute in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro gemacht.

EuGH: Verspätungsursache entscheidend für Erstattung bei Flugreisen

Wenn Flüge sich verspäten, müssen die betroffenen Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände nachweisen, um mögliche Erstattungen an Passagiere ablehnen zu können. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg und hob damit eine Vorabentscheidung des Gerichts auf. Mit dem Urteil werden Fluggesellschaften verpflichtet, zur Ablehnung von Ausgleichszahlungen die genauen Umständen einer Verspätung nachzuweisen, ohne sich nur auf das Flugverkehrsmanagement zu berufen. (Az. C-108/26 RX)

Razzia und Festnahmen: 72-Jährige soll bundesweites Geldwäschenetzwerk angeführt haben

Mit einer Razzia sind Ermittler in sieben Bundesländern gegen ein bundesweit tätiges mutmaßliches Geldwäschenetzwerk vorgegangen. Eine 72-jährige Hauptbeschuldigte steht im Verdacht, die Gruppe angeführt zu haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft und das Zollfahndungsamt in Stuttgart am Donnerstag mitteilten. Bei den Durchsuchungen am Mittwoch wurden insgesamt vier Beschuldigte mit Untersuchungshaftbefehlen festgenommen. Mehr als 300 Kräfte waren an rund 30 Orten im Einsatz.

Textgröße ändern: