The National Times - Zoll hebt in Nordrhein-Westfalen Cannabis-Indoorplantage aus

Zoll hebt in Nordrhein-Westfalen Cannabis-Indoorplantage aus


Zoll hebt in Nordrhein-Westfalen Cannabis-Indoorplantage aus
Zoll hebt in Nordrhein-Westfalen Cannabis-Indoorplantage aus

Die Zollfahndung hat in Nordrhein-Westfalen eine Cannabis-Indoorplantage ausgehoben. Bei Durchsuchungen in drei Gebäuden in Bergkamen und Lünen entdeckten die Fahnder einen getarnten Keller mit insgesamt 180 Cannabispflanzen, wie das Zollfahndungsamt Essen am Donnerstag mitteilte. Zudem beschlagnahmten die Beamten rund 1,3 Kilogramm Marihuana, eine Schreckschusspistole mit Munition, zwei Einhandmesser und eine Armbrust mit Pfeilen.

Textgröße ändern:

Ein 38-jähriger Beschuldigter wurde vorläufig festgenommen. Im Garten seines Hauses in Bergkamen entdeckten die Fahnder außerdem noch mehrere gestohlene Bienenstöcke. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

T.Bailey--TNT

Empfohlen

Gefesselten Gefangenen getreten: Pensionierter Beamter verliert Ruhestandsgehalt

Wegen eines mutwilligen körperlichen Angriffs auf einen gefesselten Gefangenen hat ein pensionierter Justizbeamter aus Niedersachsen sein Ruhegehalt verloren. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erkannte es ihm nach eigenen Angaben vom Donnerstag ab. Es verwies dabei unter anderem auf die "zentrale Bedeutung der Pflicht eines Justizvollzugsbeamten, die dienstlichen Befugnisse zur legalen Gewaltanwendung gegenüber Strafgefangenen nicht zu missbrauchen und zu ihren Lasten keine Straftaten zu begehen". Die Entscheidung ist demnach rechtskräftig.

Mehr als drei Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in München

Das Landgericht München I hat einen 35-Jährigen wegen Schwarzarbeit im großen Stil zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Er soll zudem rund 1,2 Millionen Euro an Taterträgen zurückzahlen.

Angriff an Berliner Holocaust-Mahnmal: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Attentäter vom Berliner Holocaust-Mahnmal gefordert. Zudem beantragte sie in dem Verfahren gegen den 20-Jährigen am Donnerstag vor dem Berliner Kammergericht die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Nebenklage beantragte die Anwendung von Jugendstrafrecht, ohne einen konkreten Antrag zur Strafhöhe zu stellen. Die Verteidigung plädierte auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren.

Urteil aus Hessen: KI darf nicht bei Universitätsprüfungen eingesetzt werden

Künstliche Intelligenz (KI) darf bei Universitätsprüfungen in Hessen nicht eingesetzt werden. Dass zwei Studierende deswegen von der Wiederholung der Prüfung ausgeschlossen wurden, war rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Kassel am Donnerstag mitteilte. Es wies die Klagen der Studierenden ab. (Az.: 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS)

Textgröße ändern: