The National Times - Sexueller Missbrauch durch Füßelecken: Bewährungsstrafe für Betreuer in Hamburg

Sexueller Missbrauch durch Füßelecken: Bewährungsstrafe für Betreuer in Hamburg


Sexueller Missbrauch durch Füßelecken: Bewährungsstrafe für Betreuer in Hamburg
Sexueller Missbrauch durch Füßelecken: Bewährungsstrafe für Betreuer in Hamburg / Foto: © AFP/Archiv

Ein ehemaliger Hamburger Grundschulbetreuer ist wegen sexuellen Missbrauchs durch Füßelecken zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einem dreijährigen teilweisen Berufsverbot verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es nach Angaben eines Sprechers am Dienstag als erwiesen an, dass sich der 35-Jährige 2021 im Rahmen von inszenierten Spielen an einem Viertklässler vergangen hatte.

Textgröße ändern:

Der Beschuldigte gestand die Taten in dem Verfahren, bestritt jedoch eine sexuelle Erregung. Bei seinem Urteil wertete das Gericht nach Angaben des Sprechers verschiedene Aspekte als strafmildernd - unter anderem, dass der Angeklagte dem Opfer durch sein Geständnis eine Aussage vor Gericht ersparte und dass das Geschehen im Vergleich mit anderen Missbrauchstaten weniger intensiv war und das Opfer dementsprechend weniger schädigte und belastete.

Nach Gerichtsangaben ging es um fünf Taten innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten, bei denen der Beschuldigte den Schüler die Fußsohlen geleckt hatte. Der Mann leitete damals die Nachmittagsbetreuung an einer Grundschule im Stadtteil Bramfeld und übernahm vertretungsweise erzieherische Aufgaben in Gruppen. Bei solchen Vertretungen kam es zu den angeklagten Übergriffen.

Laut Gericht erwähnte der Junge das Geschehen erst 2023 beiläufig gegenüber seinen Eltern und löste so Ermittlungen aus, die in eine Anklage und den Prozess mündeten. Neben einer zweijährigen Bewährungsstrafe verhängten die Richter am Ende des in der vergangenen Woche begonnenen Verfahrens gegen den Beschuldigten ein teilweises Berufsverbot. Er darf für drei Jahre keinen pädagogisch-anleitenden Umgang mit Kindern oder Jugendlichen haben.

M.Wilson--TNT

Empfohlen

Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer US-Todeskandidatin dringen Menschenrechtler auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Nach Amnesty International erklärte auch UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk am Donnerstag: "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz." Türk forderte Gnade für die verurteilte Mörderin Christa Pike, die zwei Giftspritzen überlebt hatte.

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter

Wenige Wochen nach den tödlichen Waldbränden im Nordosten Algeriens hat das Parlament in Algier eine Ausweitung der Todesstrafe auf Brandstiftung beschlossen. Die Abgeordneten im Unterhaus billigten am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der die Todesstrafe künftig für das vorsätzliche Inbrandsetzen von Wäldern, Waldflächen sowie bepflanzten oder unbepflanzten Feldern verhängt werden kann.

Textgröße ändern: