The National Times - Pakistans Premierminister Khan muss sich Misstrauensvotum stellen

Pakistans Premierminister Khan muss sich Misstrauensvotum stellen


Pakistans Premierminister Khan muss sich Misstrauensvotum stellen
Pakistans Premierminister Khan muss sich Misstrauensvotum stellen

Pakistans Premierminister Imran Khan muss sich am Samstag einem Misstrauensvotum im Parlament stellen. Bei der Abstimmung in der Nationalversammlung wird er mit großer Wahrscheinlichkeit von der Opposition gestürzt. Khan hat im Parlament keine Mehrheit mehr, seit ein Koalitionspartner seine Regierungskoalition verließ und auch mehrere Abgeordnete seiner Partei ihm den Rücken kehrten.

Textgröße ändern:

Khan hatte vergeblich versucht, die Abstimmung zu verhindern. Der Oberste Gerichtshof hatte das umstrittene politische Manöver Khans am Donnerstag gestoppt. Der Premierminister hatte versucht, das Misstrauensvotum durch die Auflösung des Parlaments und die Einleitung von Neuwahlen zu stoppen. Dies wurde von den Richtern jedoch als verfassungswidrig eingestuft. Am Freitag kündigte Khan an, das Urteil zu akzeptieren.

A.Parker--TNT

Empfohlen

Britische Polizei prüft Verbindungen des Irans zu Attacken auf jüdische Einrichtungen

Nach einer Reihe von Anschlägen auf jüdische Einrichtungen im Großraum London vermutet die Polizei in der britischen Hauptstadt von "feindlichen Ländern bezahlte Verbrecher" hinter den Attacken. "Wir haben ein Muster festgestellt, nach dem Kriminelle angeheuert werden - also Leute, die Bargeld für solche Taten kassieren", sagte der Vize-Chef der Londoner Polizei, Matt Jukes, am Montag dem Sender BBC Radio 4. "Das ist Teil eines hybriden Krieges, der von Stellvertretern geführt wird."

Bayern hat deutlich zunehmendes Problem mit Linksextremismus: Viele Gewaltdelikte

Bayern hat nach Angaben des Landesamts für Verfassungsschutz ein massiv gestiegenes Problem mit Linksextremismus. Die Zahl der linksextrem motivierten Straftaten stieg vom Jahr 2024 zum Jahr 2025 um 136 Prozent auf 641 Straftaten, wie sich aus dem von Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag in München vorgestellten Verfassungsschutzbericht ergibt.

Finanzgericht: Verluste aus russischen Staatsanleihen steuerlich nicht anerkannt

Durch Sanktionen verursachte Verluste aus russischen Staatsanleihen und Aktien können in Deutschland bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Das entschied das sächsische Finanzgericht in Leipzig nach einer Mitteilung vom Montag im Fall mehrerer Kläger. Diese legten gegen das Urteil bereits Revision zum Bundesfinanzhof ein. (Az. 2 K 602/25)

Messerangriff auf Lehrerin in Essen: 17-Jähriger wegen Mordversuchen angeklagt

Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Mordversuche vor: Sieben Monate nach den Messerattacken von Essen hat die Karlsruher Behörde den Tatverdächtigen angeklagt. Der damals 17 Jahre alte Kosovare Erjon S. soll nach Angaben vom Montag aus islamistischen Motiven Anfang September auf seine Lehrerin und einem ihm fremden Mann eingestochen haben. Beide Opfer wurden verletzt, überlebten aber.

Textgröße ändern: