The National Times - Pakistans Premierminister Khan muss sich Misstrauensvotum stellen

Pakistans Premierminister Khan muss sich Misstrauensvotum stellen


Pakistans Premierminister Khan muss sich Misstrauensvotum stellen
Pakistans Premierminister Khan muss sich Misstrauensvotum stellen

Pakistans Premierminister Imran Khan muss sich am Samstag einem Misstrauensvotum im Parlament stellen. Bei der Abstimmung in der Nationalversammlung wird er mit großer Wahrscheinlichkeit von der Opposition gestürzt. Khan hat im Parlament keine Mehrheit mehr, seit ein Koalitionspartner seine Regierungskoalition verließ und auch mehrere Abgeordnete seiner Partei ihm den Rücken kehrten.

Textgröße ändern:

Khan hatte vergeblich versucht, die Abstimmung zu verhindern. Der Oberste Gerichtshof hatte das umstrittene politische Manöver Khans am Donnerstag gestoppt. Der Premierminister hatte versucht, das Misstrauensvotum durch die Auflösung des Parlaments und die Einleitung von Neuwahlen zu stoppen. Dies wurde von den Richtern jedoch als verfassungswidrig eingestuft. Am Freitag kündigte Khan an, das Urteil zu akzeptieren.

A.Parker--TNT

Empfohlen

Millionengewinne mit Fakeshops in Internet: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen

Wegen mutmaßlicher Millionengewinne über sogenannte Fakeshops im Internet haben Polizei und Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen ein Wohnhaus und einen Friseurbetrieb durchsucht. Die Ermittlungen richten sich gegen einen 37-Jährigen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft Köln am Mittwoch mitteilten. Ihm werden Warenbetrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorgeworfen. Bei den Durchsuchungen in Köln und Rösrath wurden Beweismittel sowie Geld und weitere Wertsachen beschlagnahmt.

Dritter Verdächtiger nach tödlichem Raubüberfall auf 93-Jährigen in Köln gefasst

Nach einem tödlichen Raubüberfall auf einen 93-Jährigen in Köln haben Ermittler einen dritten Tatverdächtigen festgenommen. Der 36-Jährige wurde in Salzburg in Österreich gefasst, wie die Polizei Köln am Mittwoch mitteilte. Die Staatsanwaltschaft beantragte seine Auslieferung.

Gericht: Verfassungsschutz darf Verein Jüdische Stimme vorläufig als extremistisch einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Verein Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost vorläufig als "gesichert extremistisch" einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag des Vereins ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Das Gericht sieht demnach hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Verein gegen den Staat Israel hetzt und "völkerverständigungswidrige Bestrebungen" verfolgt.

Unbekannte greifen 19-Jährigen in Hamburg an - vermutlich homophobes Motiv

Eine Gruppe Unbekannter hat in Hamburg einen 19-Jährigen vermutlich aus homophoben Gründen angegriffen und verletzt. Der Heranwachsende hatte sich in der Nacht zu Samstag über eine App mit einem vermeintlichen Dating-Partner verabredet, wie die Polizei der Hansestadt am Mittwoch mitteilte. Als er am vereinbarten Treffpunkt ankam, führte ihn der Unbekannte zu einem Feldweg.

Textgröße ändern: