The National Times - Anklage: Bayerischer Arzt soll erfundene Dienste in Impfzentrum abgerechnet haben

Anklage: Bayerischer Arzt soll erfundene Dienste in Impfzentrum abgerechnet haben


Anklage: Bayerischer Arzt soll erfundene Dienste in Impfzentrum abgerechnet haben
Anklage: Bayerischer Arzt soll erfundene Dienste in Impfzentrum abgerechnet haben / Foto: © AFP/Archiv

Ein Arzt aus Bayern soll mehrmals Arbeit als Corona-Impfarzt abgerechnet haben, obwohl er gar keine Dienste im Impfzentrum absolvierte. Der Schaden betrage mehr als 640.000 Euro, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg am Montag mit. Sie erhob Anklage gegen den Mediziner aus dem Landkreis Bad Kissingen.

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Die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen geht demnach davon aus, dass der Arzt zwischen März 2021 und Dezember 2022 immer wieder zu Unrecht Honoraransprüche gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns geltend machte.

So habe er Einsätze in Impfzentren vorgetäuscht, die besonders weit von seinem Wohnort entfernt lagen, und hohe Fahrtkosten angegeben. Außerdem habe der Arzt behauptet, gerade an Wochenenden und Feiertagen Dienst im Impfzentrum geleistet zu haben, um höhere Pauschalen zu bekommen. Bei Impfdiensten, die er tatsächlich leistete, soll er zusätzliche Arbeitsstunden abgerechnet haben, die gar nicht erbracht worden seien.

Der Arzt habe die falschen Angaben über ein Onlineportal eingegeben, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Sie seien vollautomatisiert abgerechnet worden, und das Geld sei ausbezahlt worden. Die Ermittlerinnen und Ermittler werfen dem Beschuldigten nun Computerbetrug in 18 Fällen vor.

Ausgangspunkt der Ermittlungen sei eine Prüfung des bayerischen Obersten Rechnungshofs gewesen, hieß es. Nachdem dort Ungereimtheiten aufgefallen seien, habe die Kassenärztliche Vereinigung die Sache weiter geprüft und schließlich der Zentralstelle gemeldet.

Der Arzt äußerte sich den Angaben zufolge bislang nicht zu den Vorwürfen. Teilweise soll der Schaden bereits wiedergutgemacht worden sein. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Nürnberg-Fürth entscheiden.

A.Davey--TNT

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