The National Times - Union reicht Verfassungsklage gegen Nachtragshaushalt ein

Union reicht Verfassungsklage gegen Nachtragshaushalt ein


Union reicht Verfassungsklage gegen Nachtragshaushalt ein
Union reicht Verfassungsklage gegen Nachtragshaushalt ein

Die Unionsfraktion hat wie angekündigt Verfassungsklage gegen den zweiten Nachtragshaushalt der Bundesregierung für 2021 eingereicht. Fraktions- und CDU-Chef Friedrich Merz warf der Regierung am Freitag in Berlin eine "unzulässige Umgehung der Schuldenbremse" vor. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach von "Haushaltsakrobatik", mit der die Ampel-Regierung solide Haushaltspolitik ersetze.

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Hintergrund ist der Beschluss der Regierung, 60 Milliarden Euro, die kreditfinanziert ursprünglich zur Bewältigung von Folgen der Corona-Krise vorgesehen waren, in den Energie- und Klimafonds (EKF) zu überführen. "Wir halten diese Vorgehensweise für verfassungswidrig", sagte Merz. Er wies darauf hin, dass die Überschreitung der Grenzen der Schuldenbremse für diese Kredite ausdrücklich nur in Verbindung mit der Corona-Pandemie vom Bundestag genehmigt worden sei.

In Verbindung mit der Klage reichte die Unionsfraktion laut Merz auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein. Damit solle verhindert werden, dass aus dem Fonds bereits das Geld ausgegeben werde, bevor das Gericht in der Sache entschieden habe, sagte der CDU-Chef. Mit einer Entscheidung über die einstweilige Anordnung rechne die Unionsfraktion "in den kommenden Wochen oder Monaten", auf jeden Fall noch in diesem Jahr.

Merz betonte, die sogenannte abstrakte Normenkontrollklage der Fraktion richte sich nicht gegen Aufwendungen für den Klimaschutz, sondern gegen das dafür von der Regierung genutzte Verfahren. Wenn hierfür Geld benötigt werde, müsse die Regierung "versuchen, die Mittel in einem ordentlichen Haushalt abzubilden". Dies würde auch bedeuten, dass "dann an anderer Stelle eingespart werden muss".

Sollte dies nicht möglich sein, müsse die Regierung sagen, dass sie die Schuldenbremse ändern wolle, sagte Merz weiter. Er äußerte in diesem Zusammenhang Zweifel, ob diese heute noch einmal in der bestehenden Form im Grundgesetz verankert würde. Dobrindt warf der Regierung vor, bislang sei nicht einmal klar, wann und wofür die in den Energie- und Klimafonds überführten Mittel überhaupt eingesetzt werden sollen. Dieser Fonds wurde inzwischen in einen Klima- und Transformationsfonds umgewandelt.

Der haushaltspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Dennis Rohde, wies die Vorwürfe der Union zurück. Er argumentierte, dass es aus Sicht der Koalition durchaus einen Zusammenhang zur Corona-Krise gebe. "Mit dem Nachtragshaushalt möchte die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie überwinden und schnell wieder auf einen Wachstumspfad gelangen", erklärte Rohde in Berlin.

"Damit das nachhaltig geschieht, wollen wir 60 Milliarden Euro in den Klimaschutz investieren und damit in deutlich mehr erneuerbare Energien, in die Wasserstofftechnologien, in den Ausbau der Elektromobilität und alternative Antriebe", erläuterte der SPD-Politiker. Wenn die Union dies mit ihrer Klage in Frage stelle, wende sie sich damit außerdem "gegen Deutschlands Energieunabhängigkeit von Russland", argumentierte Rohde zudem.

M.Davis--TNT

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