The National Times - Niedersachsen geht entschiedener gegen martialische prorussische Aufzüge vor

Niedersachsen geht entschiedener gegen martialische prorussische Aufzüge vor


Niedersachsen geht entschiedener gegen martialische prorussische Aufzüge vor
Niedersachsen geht entschiedener gegen martialische prorussische Aufzüge vor

Das Land Niedersachsen will angesichts des Kriegs in der Ukraine entschiedener gegen martialische prorussische Aufzüge und Demonstrationen vorgehen. Innenminister Boris Pistorius (SPD) gab nach Angaben vom Freitag einen Erlass an alle Polizeibehörden heraus, demzufolge auch "Siegesfeiern" oder vergleichbare Formen der "Verhöhnung" ukrainischer Flüchtlinge und der Billigung des russischen Angriffskriegs als "Verstöße gegen die öffentliche Ordnung" zu untersagen seien.

Textgröße ändern:

Zugleich bestimmt der Erlass nach Angaben des Innenministeriums in Hannover weitere konkrete propagandistische Symbole, deren Zeigen von der Polizei unterbunden werden soll. Dazu gehören unter anderem die Flagge der Sowjetunion sowie das schwarz-orangene Georgsband, das ebenfalls von russischen Nationalisten genutzt wird. Beide seien "im Kontext des Kriegs klar als Symbole der territorialen Expansion des russischen Staats" zu deuten, erklärte das Ministerium in Hannover.

Niedersachsen lasse nicht zu, dass das grundgesetzlich geschützte Versammlungsrecht "für russische Kriegspropaganda" missbraucht werde, teilte Pistorius mit. "Wir werden nicht hinnehmen, wenn Versammlungen zu russisch-nationalistischen Machtdemonstrationen umfunktioniert werden und als eine Art von Siegesfeier durch unsere Straßen ziehen." In den niedersächsischen Städten Hannover und Osnabrück sind für das Wochenende demnach zwei prorussische Autokorsos angemeldet.

Ein ähnlicher prorussischer Autokorso in Berlin, der sich wie die nun in Niedersachsen angemeldeten Versammlungen laut Organisatoren offiziell gegen eine vorgebliche Diskriminierung von russischen oder russischstämmigen Menschen in Deutschland richten soll, sorgte am vergangenen Sonntag für viel Aufsehen und große Empörung. Etwa 900 Menschen mit bis zu 450 Autos nahmen daran teil.

In Deutschland steht die Billigung von Angriffskriegen unter Strafe, weshalb die Behörden bereits seit einiger Zeit gegen markante Symbole der russischen Kriegspropaganda vorgehen. Das gilt insbesondere für das Z-Symbol, das auf russischen Militärfahrzeugen in der Ukraine zu sehen ist und sich zu einer Art Erkennungszeichen von Befürwortern und Befürworterinnen des russischen Angriffskriegs entwickelte. Das öffentliche Zeigen des Symbols wird bundesweit als strafbar eingestuft.

D.Cook--TNT

Empfohlen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien haben sich beide Länder auf die Beilegung ihrer seit Jahren schwersten Krise geeinigt. Sie seien entschlossen, ihre guten Beziehungen aufrechtzuerhalten, hieß es am Dienstag in einer vom syrischen Außenministerium veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Demnach nahm Jordaniens Außenminister Ajman Safadi am Dienstag Kontakt zu seinem syrischen Kollegen Assaad al-Schaibani auf.

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Textgröße ändern: