The National Times - Bundesgerichtshof hebt Urteil zu Autorennen mit zwei toten Kindern weitgehend auf

Bundesgerichtshof hebt Urteil zu Autorennen mit zwei toten Kindern weitgehend auf


Bundesgerichtshof hebt Urteil zu Autorennen mit zwei toten Kindern weitgehend auf
Bundesgerichtshof hebt Urteil zu Autorennen mit zwei toten Kindern weitgehend auf / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zu einem Autorennen mit zwei getöteten Kindern in Niedersachsen weitgehend aufgehoben. Die Revision war überwiegend erfolgreich, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Nun muss vor einer anderen Kammer des Landgerichts Hannover neu verhandelt werden.

Textgröße ändern:

Das Landgericht hatte zwei Angeklagte, eine Frau und einen Mann, im April wegen eines verbotenen Rennens mit Todesfolge und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu sechs beziehungsweise vier Jahren Haft verurteilt. Die beiden Angeklagten, die sich vorher nicht gekannt hatten, waren sich im Februar 2022 mit ihren hochmotorisierten Autos zufällig auf dem Heimweg von der Arbeit begegnet.

Beide lieferten sich während eines waghalsigen Überholmanövers bei hohem Tempo ein Rennen. Das Auto der auf der Gegenfahrbahn dahinrasenden Frau stieß mit dem Wagen einer Familie zusammen, zwei Kinder im Alter von zwei und vier Jahren kamen dabei ums Leben.

Die Frau war ursprünglich wegen Mordes angeklagt. Das Gericht kam aber zu der Überzeugung, dass der Frau nicht nachzuweisen war, dass sie trotz rücksichtsloser Fahrweise einen auch mit hoher Eigengefährdung verbundenen Frontalzusammenstoß und damit den Tod anderer Menschen willentlich in Kauf genommen hatte.

Gegen das Urteil legten die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung der beiden Angeklagten mit Erfolg Revision ein. Die Staatsanwaltschaft strebt im Fall der Frau eine Verurteilung wegen Mordes in zwei Fällen an.

Sowohl im Urteil gegen die Frau als auch in der Entscheidung gegen den Mann seien Rechtsfehler gemacht worden, erklärte der BGH nun. So habe das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz der Frau zu Unrecht abgelehnt.

Auch in der Beweiswürdigung zum verbotenen Rennen mit Todesfolge und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs gegen beide Angeklagte gebe es Rechtsfehler. Einzig die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen ließ der BGH stehen.

T.F.Russell--TNT

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter

Wenige Wochen nach den tödlichen Waldbränden im Nordosten Algeriens hat das Parlament in Algier eine Ausweitung der Todesstrafe auf Brandstiftung beschlossen. Die Abgeordneten im Unterhaus billigten am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der die Todesstrafe künftig für das vorsätzliche Inbrandsetzen von Wäldern, Waldflächen sowie bepflanzten oder unbepflanzten Feldern verhängt werden kann.

Nach gescheiterter Hinrichtung: UN-Kommissar Türk fordert Gnade für Christa Pike

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer Frau im US-Bundesstaat Tennessee hat UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk Gnade für Christa Pike gefordert. "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz", erklärte Türk am Donnerstag im Onlinedienst X. Er appellierte an die Behörden, auf die Hinrichtung der zum Tode verurteilten Mörderin zu verzichten.

Textgröße ändern: