The National Times - Millionenschaden bei Arbeitgebern: Haftstrafe für Buchhalterin in Magdeburg

Millionenschaden bei Arbeitgebern: Haftstrafe für Buchhalterin in Magdeburg


Millionenschaden bei Arbeitgebern: Haftstrafe für Buchhalterin in Magdeburg
Millionenschaden bei Arbeitgebern: Haftstrafe für Buchhalterin in Magdeburg / Foto: © AFP/Archiv

Weil sie mehr als eine Million Euro von Konten ihrer Arbeitgeber für private Zwecke abzweigte, ist eine frühere Buchhalterin eines Energiekonzerns und des Fußballverbands Sachsen-Anhalt zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg sprach die 57-Jährige am Donnerstag der Untreue und Steuerhinterziehung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

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Die Anklage warf der Frau insgesamt mehrere hundert Straftaten vor, die sie als Buchhalterin beim Energie- und Dienstleistungskonzern Getec in Magdeburg und später dann auch beim Fußballverband Sachsen-Anhalt begangen haben soll.

Zwischen Oktober 2010 und Februar 2015 soll die Angeklagte als Leiterin der Buchhaltung bei Getec unberechtigt Überweisungen vom Firmenkonto auf eigene Konten vorgenommen haben, um sich dadurch zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund einer Million Euro zu verschaffen. In der Folge soll es zu falschen Umsatzsteuererklärungen gekommen sein, so dass für die Jahre 2009 bis 2013 die Umsatzsteuer um rund 150.000 Euro zu niedrig angesetzt wurde.

Der Strafprozess in diesem Fall begann bereits im November 2020. Während der damaligen Hauptverhandlung wurde bekannt, dass die Angeklagte offenbar noch weitere Straftaten begangen hatte. Der Prozess wurde daher Ende 2020 unterbrochen.

Nach weiteren Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft im November 2021 Anklage in einem weiteren Tatkomplex. Zwischen Januar 2018 und Jahresende 2019 soll die Angeklagte demnach als Chefbuchhalterin des Fußballverbands Sachsen-Anhalt in 44 Fällen insgesamt 176.000 Euro aus dem Verbandsvermögen gestohlen haben.

Die Angeklagte legte im Zuge der Ermittlungen in beiden Fällen ein Geständnis ab und wiederholte dieses auch im Prozess. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

R.T.Gilbert--TNT

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