The National Times - Tatverdächtiger nach Fund von Frauenleiche nahe Starnberger See verhaftet

Tatverdächtiger nach Fund von Frauenleiche nahe Starnberger See verhaftet


Tatverdächtiger nach Fund von Frauenleiche nahe Starnberger See verhaftet
Tatverdächtiger nach Fund von Frauenleiche nahe Starnberger See verhaftet

Fast zwei Monate nach dem Fund einer Frauenleiche in einem Waldstück in Berg am Starnberger See ist ein Tatverdächtiger festgenommen worden. Der 26-Jährige wurde am Dienstag in der ungarischen Hauptstadt Budapest gefasst, wie die bayerische Polizei in Ingolstadt am Donnerstag mitteilte. Die Ermittler gehen von einem Gewaltverbrechen aus. Gegen den Mann, der das Opfer gekannt habe, bestehe dringender Tatverdacht.

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Mitte Januar hatten Spaziergänger die zum Teil bereits skelettierte Frauenleiche in Berg entdeckt. Ein Hund hatte sie zu der halb vergrabenen und mit Geäst sowie Laub bedeckten Leiche geführt. Aufgrund der gerichtsmedizinischen Untersuchungen gehen die Ermittler von einem Gewaltverbrechen aus.

Durch einen DNA-Abgleich konnte die Tote inzwischen als 25-jährige ungarische Staatsangehörige identifiziert werden. Die Frau stammte aus Budapest und arbeitete als Prostituierte. Sie hielt sich ab November in München auf, wo sie ebenfalls der Prostitution nachging. Der nun festgenommene Tatverdächtige lebte ebenfalls demnach in Budapest, führte mit der Frau eine Beziehung und war auch ab November gemeinsam mit ihr in München.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II erließ das Amtsgericht Mitte März Haftbefehl gegen den Mann. Gemeinsam mit Beamten der ungarischen Zielfahndung gelang es schließlich, ihn ausfindig zu machen und festzunehmen. Er sitzt derzeit in Auslieferungshaft.

Die 25-Jährige starb nach bisherigen Erkenntnissen zwischen Mitte November und Mitte beziehungsweise Ende Dezember. Wo genau die Frau zu Tode kam, war weiterhin unklar. Den Ermittlungen zufolge ist der Fundort der Leiche aber nicht der Tatort. Zur weiteren Aufklärung des Falls sucht die Polizei Zeugen, die Hinweise zum Aufenthalt des Opfers im Münchner Raum oder den Umständen ihres Verschwindens geben können.

S.Collins--TNT

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