The National Times - Führerschein: EU-Länder sollen über Pflicht-Gesundheitstests entscheiden

Führerschein: EU-Länder sollen über Pflicht-Gesundheitstests entscheiden


Führerschein: EU-Länder sollen über Pflicht-Gesundheitstests entscheiden
Führerschein: EU-Länder sollen über Pflicht-Gesundheitstests entscheiden / Foto: © AFP

Über verpflichtende Gesundheitstests für Autofahrerinnen und -fahrer sollen in der Europäischen Union künftig weiter die einzelnen Mitgliedstaaten entscheiden. Die Abgeordneten im Europaparlament stimmten am Mittwoch in Straßburg dafür, den EU-Ländern die Wahl zu lassen, ob sie von Führerscheininhabern etwa ärztliche Hör- und Sehtests verlangen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erteilte einer solchen Regelung in Deutschland erneut eine Absage.

Textgröße ändern:

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass Autofahrerinnen und -fahrer ihre Fahrerlaubnis alle 15 Jahre neu beantragen und dafür medizinische Tests oder eine Selbstauskunft über ihre Gesundheit vorlegen müssen. Das Parlament sprach sich am Mittwoch dafür aus, dass Mitgliedstaaten selbst über die Testpflichten entscheiden können. Ähnlich hatte sich im Dezember auch der Rat der EU-Länder positioniert.

Verkehrsminister Wissing kritisierte den Vorschlag der Kommission erneut. "Ich halte staatliche Vorgaben, verpflichtende Selbstauskünfte auszufüllen und ärztliche Gutachten zur Fahrtauglichkeit auszustellen, für einen enormen Bürokratie-Aufwand", sagte er dem "Tagesspiegel" vom Mittwoch. Bleibt es dabei, dass die Mitgliedstaaten entscheiden, dürfte ein solches Gesetz in Deutschland also vom Tisch sein.

"Die Einführung einer verpflichtenden medizinischen Untersuchung für alle, die einen Führerschein erwerben oder erneuern möchten, ist in der Praxis nicht umsetzbar", erklärte auch der verkehrspolitische Sprecher der SPD im Europaparlament, Thomas Rudner. Solche Tests seien "eine unverhältnismäßige Belastung für die Bürgerinnen und Bürger". In Deutschland würde eine solche Vorschrift zudem das Facharztsystem überlasten, fügte Rudner hinzu.

Der Europaabgeordnete Jens Gieseke (CDU) kritisierte, dass ärztliche Tests mit dem am Mittwoch beschlossenen Entwurf weiterhin möglich sind. Bei den Führerscheinregeln hätte es "mehr Pragmatismus und Vertrauen in die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen gebraucht", erklärte Gieseke.

Zusätzliche Gesundheitstests für Menschen ab 70 Jahren sind im Entwurf des Parlaments nicht mehr vorgesehen. Brüssel hatte ursprünglich vorgeschlagen, von älteren Inhabern einer Fahrerlaubnis alle fünf Jahre eine neue medizinische Einschätzung zu verlangen. Das war in Deutschland und anderen EU-Ländern auf massive Kritik gestoßen.

Die Reform enthält zudem neue Bestimmungen für Fahrprüfungen. Künftig sollen etwa das Fahren bei Schnee und Glätte, die sichere Nutzung eines Handys während der Fahrt und Fahrerassistenzsysteme Teil der Prüfung sein. Für Fahranfänger soll zudem EU-weit eine Probezeit von zwei Jahren gelten.

Den Lkw-Führerschein sollen junge Menschen zudem bereits ab 18 Jahren machen dürfen, bislang liegt das Mindestalter in Deutschland bei 21 Jahren. Jüngere Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer müssen bislang eine zweieinhalbjährige Ausbildung machen.

Das Gesetz geht nun in die Beratungen zwischen Europaparlament und Mitgliedstaaten, die allerdings erst nach den Europawahlen im Juni aufgenommen werden können. Am Verhandlungstisch sitzen dann die Abgeordneten des neu gewählten Parlaments.

A.M.Murray--TNT

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter

Wenige Wochen nach den tödlichen Waldbränden im Nordosten Algeriens hat das Parlament in Algier eine Ausweitung der Todesstrafe auf Brandstiftung beschlossen. Die Abgeordneten im Unterhaus billigten am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der die Todesstrafe künftig für das vorsätzliche Inbrandsetzen von Wäldern, Waldflächen sowie bepflanzten oder unbepflanzten Feldern verhängt werden kann.

Nach gescheiterter Hinrichtung: UN-Kommissar Türk fordert Gnade für Christa Pike

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer Frau im US-Bundesstaat Tennessee hat UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk Gnade für Christa Pike gefordert. "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz", erklärte Türk am Donnerstag im Onlinedienst X. Er appellierte an die Behörden, auf die Hinrichtung der zum Tode verurteilten Mörderin zu verzichten.

Textgröße ändern: