The National Times - Airline-Verband rät Reisenden zur gründlichen Vorbereitung des Osterurlaubs

Airline-Verband rät Reisenden zur gründlichen Vorbereitung des Osterurlaubs


Airline-Verband rät Reisenden zur gründlichen Vorbereitung des Osterurlaubs
Airline-Verband rät Reisenden zur gründlichen Vorbereitung des Osterurlaubs

Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) hat Urlaubern angesichts zu erwartender langer Wartezeiten zu einer gründlichen Vorbereitung ihrer Reise rund um Ostern geraten. Für die anstehenden Ferien erwarteten die Airlines einen "kräftigen Anstieg der Passagierzahlen an den deutschen Flughäfen", erklärte der Verband am Donnerstag. "Damit der Start in den Urlaub gelingt, bitten wir unsere Fluggäste mitzuhelfen, indem sie gut vorbereitet an den Flughafen kommen."

Textgröße ändern:

Der BDF empfahl neben Online-Checkins vor allem die gründliche Prüfung aller erforderlichen Corona-Dokumente und regte an, alles vor Ort direkt griffbereit zu haben, ebenso die Pässe. Verzögerungen könnten zudem durch eine gute Vorbereitung des Handgepäcks vermieden werden.

Flüssigkeiten, Gele und Sprays dürfen nur bis zu einer maximalen Menge von 100 Milliliter ins Handgepäck, erinnerte der Verband. "Idealerweise sollten diese Gegenstände ins Aufgabegepäck." Das gelte etwa auch für Marmeladen, Schokoaufstriche und Quarkspeisen. Größere Geräte wie Laptops und Tablets sollten frühzeitig aus dem Handgepäck geholt und die Hosentaschen rechtzeitig vor der Kontrolle geleert werden.

Die Osterzeit gehört laut dem Flughafen Berlin Brandenburg BER zu den beliebtesten Urlaubszeiten. "Wir rechnen über die Osterferien mit rund einer Million Fluggäste", erklärte die BER-Geschäftsführerin Aletta von Massenbach. Zu den beliebtesten Zielen zählen demnach die Mittelmeerregion, die Kanarischen Inseln, Skandinavien und europäische Hauptstädte und Metropolen wie Istanbul, London, Madrid, Paris oder Rom.

E.Reid--TNT

Empfohlen

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Polizistin in Bayern wegen Vergewaltigung von Jugendlicher verurteilt

Unter anderem wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen ist eine Polizistin in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach die 55-jährige Transfrau am Dienstag außerdem des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Bayern: IS-Gehaltsliste führt zu Verurteilung von Iraker zu über drei Jahren Haft

Das Oberlandesgericht München hat einen auf den sogenannten IS-Listen stehenden Iraker wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Ali H. soll als früheres Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag in der bayerischen Landeshauptstadt mitteilte. Er hatte demnach die Tatvorwürfe bestritten. Ein Geständnis hätte dem Richter zufolge zu einer deutlich kürzeren Haftstrafe geführt.

Textgröße ändern: