The National Times - Stadt München muss Scientology-Anhängerin Zuschuss zu Pedelec zahlen

Stadt München muss Scientology-Anhängerin Zuschuss zu Pedelec zahlen


Stadt München muss Scientology-Anhängerin Zuschuss zu Pedelec zahlen
Stadt München muss Scientology-Anhängerin Zuschuss zu Pedelec zahlen

Eine Kommune darf die Förderung von E-Bikes zu umweltpolitischen Zwecken nicht davon abhängig machen, dass die Antragsteller sich von Scientology distanzieren. Für die Einforderung von Erklärungen zur Weltanschauung sei sie nicht zuständig, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Es ging um einen Fall aus München. (Az. BVerwG 8 C 9.21)

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Eine Scientology-Anhängerin hatte den Zuschuss im Rahmen eines Förderprogramms nicht bekommen, weil sie sich nicht von der umstrittenen Organisation distanzieren wollte. Dagegen zog sie vor Gericht. Vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte sie bereits Erfolg, nun bestätigte das Bundesverwaltungsgericht dessen Urteil.

Werde eine solche Erklärung verlangt und die Förderung daran geknüpft, greife das in die Weltanschauungsfreiheit ein, begründete das Gericht seine Entscheidung. Schon mangels einer gesetzlichen Grundlage sei das Vorgehen der Stadt verfassungswidrig. Außerdem verstoße es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Klägerin muss den Zuschuss damit bekommen.

A.Wood--TNT

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