The National Times - US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will offenbar in den Ruhestand gehen

US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will offenbar in den Ruhestand gehen


US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will offenbar in den Ruhestand gehen
US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will offenbar in den Ruhestand gehen

Der linksliberale US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will offenbar in den Ruhestand gehen und Präsident Joe Biden damit die Ernennung einer jüngeren Nachfolgerin ermöglichen. Der mit 83 Jahren älteste Richter am Supreme Court will zum Ende des laufenden Gerichtsjahres im Juni aus dem Amt ausscheiden, wie zahlreiche US-Medien am Mittwoch berichteten. Damit kann Biden noch vor den Kongress-Zwischenwahlen im November eine Nachfolgerin für Breyer nominieren und durch den Senat bestätigen lassen.

Textgröße ändern:

Der Präsident hatte im Wahlkampf versprochen, dass er erstmals in der Geschichte eine schwarze Frau für den mächtigen Supreme Court nominieren würde, sollte in dem neunköpfigen Gerichtshof ein Posten frei werden. An den Mehrheitsverhältnissen in dem konservativ dominierten Gerichtshof wird sich dadurch aber nichts ändern.

Hinter den Kulissen war seit Monaten Druck auf den auf Lebenszeit ernannten und seit 28 Jahren amtierenden Breyer ausgeübt worden, in den Ruhestand zu gehen. Hintergrund sind Befürchtungen von Bidens Demokraten, bei den Kongresswahlen im Herbst ihre derzeitige hauchdünne Senatsmehrheit zu verlieren.

Sollte Breyer in den folgenden Jahren schwer erkranken oder gar sterben, hätten die Demokraten dann keine Mehrheit mehr, um einen von Biden nominierten Nachfolger zu bestätigen. Vielmehr könnten die oppositionellen Republikaner von Ex-Präsident Donald Trump jeden Kandidaten blockieren.

In den USA werden Verfassungsrichter vom Präsidenten nominiert und müssen dann vom Senat bestätigt werden. Der Mehrheitsführer der Demokraten im Senat, Chuck Schumer, würdigte Breyer am Mittwoch in einer Erklärung als "Modelljuristen", der die "besten Qualitäten und höchsten Ideale der amerikanischen Justiz" verkörpere. Sein von Biden nominierter Nachfolger werde vom Senat "mit aller angemessener Geschwindigkeit" bestätigt werden.

Biden wollte sich auf eine Journalistenfrage nicht zu der Personalie äußern. "Es gab keine Ankündigung von Richter Breyer", sagte der Präsident im Weißen Haus. "Lassen wir ihn die Erklärung abgeben, die er abgeben will, und dann spreche ich gerne darüber."

Bidens Sprecherin Jen Psaki sagte aber, der Präsident stehe zu seinem Versprechen, erstmals eine Afroamerikanerin für den Supreme Court zu nominieren. Genannt werden immer wieder die Bundesrichterin Ketanji Brown Jackson und Leondra Kruger vom Obersten Gerichtshof des Bundesstaates Kalifornien.

Am Obersten Gerichtshof der USA hat das konservative Lager derzeit eine klare Mehrheit von sechs der neun Richter. Drei der konservativen Verfassungsrichter waren von Trump ernannt worden, zuletzt die erzkonservative Juristin Amy Coney Barrett nach dem Tod der linksliberalen Richterin Ruth Bader Ginsburg im September 2020.

Die Ernennung und Bestätigung von Verfassungsrichtern ist in den USA politisch höchst umkämpft. 2016 blockierten die Republikaner im Senat monatelang die Neubesetzung eines vakanten Supreme-Court-Postens durch den damaligen demokratischen Präsidenten Barack Obama. Obamas Nachfolger Trump konnte dann nach seinem Wahlsieg bei der Präsidentschaftswahl 2016 den Posten besetzen.

Dem mächtigen Gerichtshof kommt im Institutionengefüge der USA eine zentrale Rolle zu. Der Supreme Court entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Regierungshandeln und hat grundsätzlich bei juristischen Streitfragen das letzte Wort.

Das umfasst auch höchst strittige Themen wie das Abtreibungsrecht, das Waffenrecht, das Einwanderungsrecht - und zuletzt Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Vor zwei Wochen blockierte der Gerichtshof eine von Biden verhängte Impf- oder Testpflicht für große Unternehmen und fügte dem Präsidenten damit eine schwere Niederlage zu.

R.Evans--TNT

Empfohlen

Grüne: Kritis-Dachgesetz der Regierung bleibt weit hinter Erwartungen zurück

Die Grünen haben die Pläne der Regierung zum besseren Schutz der sogenannten kritischen Infrastruktur als "absolut unzureichend" kritisiert. "Von einem dringend benötigten, einheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastrukturen, bleiben wir auch in Zukunft meilenweit entfernt", sagte Fraktionsvize und Sicherheitsexperte Konstantin von Notz der Nachrichtenagentur AFP. Das Kritis-Dachgesetz soll am Donnerstagmittag vom Bundestag verabschiedet werden.

Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin: Zschäpe sagt erneut als Zeugin aus

Die als NSU-Mittäterin verurteilte Beate Zschäpe soll am Donnerstag (09.00 Uhr) erneut im Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremen Zelle aussagen. Zschäpe ist vor dem Oberlandesgericht Dresden als Zeugin geladen, nachdem sie bereits im Dezember an zwei Verhandlungstagen befragt wurde. Damals nannte die 51-Jährige unter anderem Details aus dem Leben mit den beiden NSU-Tätern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die sich 2011 in Thüringen durch Suizid einer Festnahme entzogen. Fragen nach möglichen weiteren Unterstützern des Nationalsozialistischen Untergrunds wich sie hingegen aus.

BGH urteilt über Haftung von Makler für Diskriminierung bei Wohnungssuche

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Donnerstag (08.45 Uhr) über die Frage, ob ein Makler für Diskriminierung bei der Wohnungssuche haftet. Es geht um den Fall einer Frau aus Hessen mit pakistanischen Wurzeln. Auf Besichtigungsanfragen unter echtem Namen bekam sie Absagen - mit deutschem Namen Zusagen. (Az. I ZR 129/25)

Bundesarbeitsgericht verhandelt zu Kopftuchstreit im Flugsicherheitsdienst

Das Tragen eines muslimischen Kopftuchs bei der Arbeit beschäftigt am Donnerstag (9.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Die klagende Muslima will aus Glaubensgründen in der Öffentlichkeit ein Kopftuch tragen. Bei einem Unternehmen, das im Auftrag der Bundespolizei Sicherheitsdienstleistungen am Hamburger Flughafen erbringt, bewarb sie sich auf eine Stelle als "Luftsicherheitsassistentin (m/w/d)". Auf ihrem Lebenslauf-Foto trug sie ein Kopftuch, das ihre Haare bedeckt. (Az. 8 AZR 49/25)

Textgröße ändern: