The National Times - Ermittlungen um von Polizei erschossenen Asylbewerber in Niedersachsen eingestellt

Ermittlungen um von Polizei erschossenen Asylbewerber in Niedersachsen eingestellt


Ermittlungen um von Polizei erschossenen Asylbewerber in Niedersachsen eingestellt
Ermittlungen um von Polizei erschossenen Asylbewerber in Niedersachsen eingestellt

Rund sieben Monaten nach tödlichen Schüssen auf einen Asylbewerber in einer Flüchtlingsunterkunft im niedersächsischen Harsefeld sind die Ermittlungen gegen drei Polizisten eingestellt worden. Rechtlich waren alle auf den mit einem Messer bewaffneten 20-Jährigen abgegebenen Schüsse als Notwehr beziehungsweise als Nothilfe gerechtfertigt, wie die Staatsanwaltschaft Stade am Mittwoch mitteilte. Angesichts der "Gefährlichkeit der Lage" und der räumlichen Enge hätten die Polizisten keine andere Wahl gehabt, um den Angriff abzuwehren.

Textgröße ändern:

Die Polizisten waren am Abend des 3. Oktobers vergangenen Jahres zu der Asylbewerberunterkunft gerufen worden, weil sich Bewohner von dem 20-jährigen Sudanesen bedroht fühlten. Bereits früher am Tag habe es seinetwegen einen Einsatz gegeben. Als die Polizei eintraf, sei der stark alkoholisierte Mann "brüllend und mit erhobenem Messer" auf die Beamten zugerannt.

Daraufhin schossen drei Polizisten laut Staatsanwaltschaft insgesamt 13 Mal auf den Angreifer, der elfmal getroffen wurde und noch vor Ort starb. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle eingelegt werden.

D.Cook--TNT

Empfohlen

Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu. Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)

Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert

Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann weiter observieren. Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr" bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.

Tod von Zweijähriger in Halle: Vater zu fünf Jahren Haft verurteilt

Wegen des Tods eines mit heißem Wasser verbrühten Kleinkinds in Halle in Sachsen-Anhalt ist der Vater des Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Halle sprach den Angeklagten am Freitag in einem Revisionsverfahren der fahrlässigen Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit fiel das Strafmaß höher aus als in einem ersten Prozess, der mit drei Jahren Haft für den Mann geendet hatte.

Nach Tod zweier Patienten: Verurteilung von Arzt in Berlin wird neu verhandelt

Die Verurteilung eines Kardiologen der Berliner Universitätsklinik Charité wegen zweifachen Totschlags muss weitgehend neu verhandelt werden. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf Revision der Staatsanwaltschaft großteils auf, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Demnach soll ein möglicher Mordvorwurf erneut geprüft werden.

Textgröße ändern: