The National Times - Datenschützer fordern von EU-Behörde Verbot von Metas Bezahlmodell

Datenschützer fordern von EU-Behörde Verbot von Metas Bezahlmodell


Datenschützer fordern von EU-Behörde Verbot von Metas Bezahlmodell
Datenschützer fordern von EU-Behörde Verbot von Metas Bezahlmodell / Foto: © AFP/Archiv

Datenschützer in der EU haben die EU-Datenschutzbehörde dazu aufgefordert, Metas Bezahlmodell für die werbefreie Nutzung seiner Dienste Facebook und Instagram zu verbieten. Der US-Konzern verstoße mit seinem Vorgehen gegen das Grundrecht auf Datenschutz, erklärten 28 Organisationen aus verschiedenen europäischen Ländern in einem am Freitag veröffentlichen Schreiben.

Textgröße ändern:

Die EU-Datenschutzbehörde EDPB hatte dem Meta-Konzern im November verboten, ohne die explizite Einwilligung der Nutzer personalisierte Werbung zu schalten. Meta reagierte darauf mit einer kostenpflichtigen Abo-Option für seine Plattformen: Nutzer können eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr bei Facebook und Instagram sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Netzwerke weiter gratis nutzen.

Daten- und Verbraucherschützer kritisieren dieses Vorgehen scharf und reichten formelle Beschwerden ein, darunter bei den Datenschutzbehörden in Österreich, Deutschland, den Niederlanden und in Norwegen. Die EDPB hatte zunächst erklärt, die irische Datenschutzbehörde als zuständige Stelle werde Metas Vorgehen prüfen. Irland ist federführend für Meta zuständig, weil der Konzern dort seine Europa-Niederlassung hat.

Datenschutzbehörden aus den Niederlanden, Deutschland und Norwegen forderten aber auch die EDPB auf, sich in der Angelegenheit zu positionieren. Die EU-Behörde bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP, diese Anfrage erhalten zu haben. Vom 25. Januar habe sie acht Wochen Zeit, um der Aufforderung nachzukommen. Sie werde eine "allgemeine" Stellungnahme zu dem Konzept abgeben.

P.Murphy--TNT

Empfohlen

Exfreund aus Habgier ermordet: Lebenslange Haft in Hamburg

Weil sie ihren Expartner aus Habgier tötete, hat das Landgericht Hamburg eine 42-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde sie wegen Mordes, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in der Hansestadt mitteilte. Demnach sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die Frau ihren Exfreund im Februar getötet hatte.

Prozess um Dreifachmord in Deggendorf: Angeklagter kündigt Einlassung an

Vor dem Landgericht im bayerischen Deggendorf hat am Donnerstag ein Dreifachmordprozess gegen den 38 Jahre alten Martin L. begonnen, der unter Drogen zwei Nachbarinnen und einen Nachbarn getötet haben soll. Der Angeklagte kündigte nach Verlesung der Anklage über seine Verteidigung an, sich im späteren Prozessverlauf zu den Tatvorwürfen äußern zu wollen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Zunächst machte er demnach aber noch keine Angaben.

US-Todeskandidatin Pike wird nach gescheiterter Hinrichtung im Krankenhaus behandelt

Nachdem die im US-Bundesstaat Tennessee zum Tode verurteilte Mörderin Christa Pike am Mittwoch (Ortszeit) zwei Hinrichtungsversuche überlebt hat, wird die 50-Jährige nach Angaben ihrer Anwälte in einem Krankenhaus behandelt. Ihr Zustand sei ihnen nicht mitgeteilt worden, teilten Pikes Verteidiger mit. Der Gouverneur von Tennessee setzte den Vollzug von Todesstrafen bis zum Ende aus und ordnete eine Untersuchung an. Die Organisation Death Penalty Information Center (DPIC) bezeichnete Pikes Fall als "den schlimmsten", den sie je verzeichnet habe.

Neuer Datenschutzbeauftragter Hennemann im Amt

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz, Moritz Hennemann, hat am Donnerstag sein Amt angetreten. Der Freiburger Rechtswissenschaftler folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die sich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zurückzog. Der 41-jährige Hennemann war im Juni vom Bundestag gewählt worden.

Textgröße ändern: