The National Times - Medien: US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will in den Ruhestand gehen

Medien: US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will in den Ruhestand gehen


Medien: US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will in den Ruhestand gehen
Medien: US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will in den Ruhestand gehen

Der linksliberale US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will Medienberichten zufolge in den Ruhestand gehen. Der 83-Jährige wolle zum Ende des laufenden Gerichtsjahres im Juni aus dem Supreme Court ausscheiden, berichteten am Mittwoch die Fernsehsender NBC und CNN. Damit könnte US-Präsident Joe Biden noch vor den Kongress-Zwischenwahlen im November einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für Breyer nominieren und durch den Senat bestätigen lassen.

Textgröße ändern:

Hintergrund sind Befürchtungen von Bidens Demokraten, bei den Wahlen ihre derzeitige hauchdünne Senatsmehrheit zu verlieren. Sollte Breyer in den folgenden Jahren schwer erkranken oder gar sterben, hätten die Demokraten dann keine Mehrheit mehr, um einen von Biden nominierten Nachfolger zu bestätigen.

Deswegen war in den vergangenen Monaten der Druck auf Breyer gewachsen, in den Ruhestand zu gehen und damit Platz für einen von den Demokraten ausgewählten Nachfolger zu machen. Biden hat in der Vergangenheit gesagt, dass er eine schwarze Frau nominieren würde, sollte im Supreme Court ein Posten frei werden.

In den USA werden Verfassungsrichter auf Lebenszeit ernannt. Sie werden vom Präsidenten nominiert und müssen dann vom Senat bestätigt werden.

Am Obersten Gerichtshof der USA hat das konservative Lager derzeit eine klare Mehrheit von sechs der neun Richter. Drei der konservativen Verfassungsrichter waren von Bidens Vorgänger Donald Trump ernannt worden, zuletzt die erzkonservative Juristin Amy Coney Barrett nach dem Tod der linksliberalen Richterin Ruth Bader Ginsburg im September 2020. Breyer sitzt seit fast 28 Jahren im Supreme Court.

Dem mächtigen Gerichtshof kommt im Institutionengefüge der USA eine zentrale Rolle zu. Der Supreme Court entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Regierungshandeln und hat grundsätzlich bei juristischen Streitfragen das letzte Wort. Das umfasst auch höchst strittige Themen wie das Abtreibungsrecht, das Waffenrecht - und zuletzt Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

Sieben Jahre nach Khashoggi-Mord: Trump erklärt bin Salman für unschuldig

Gut sieben Jahre nach der Ermordung des regierungskritischen saudiarabischen Journalisten Jamal Khashoggi hat US-Präsident Donald Trump den saudiarabischen Kronprinzen Mohammed bin Salman für unschuldig erklärt. Bin Salman habe nichts von dem Mord an Khashoggi gewusst, sagte Trump am Dienstag im Weißen Haus bei einem gemeinsamen Auftritt mit dem Thronfolger. Der getötete Journalist sei zudem "extrem umstritten" gewesen, betonte der US-Präsident.

Vier neue Verdächtige nach Verletzung von Polizist durch Explosion in Bayern

Einen Monat nach der Verletzung eines Polizisten durch die Explosion einer Plastikflasche im bayerischen Bad Reichenhall sind vier neue Verdächtige gefasst worden. Es handelt sich um Schüler zwischen 16 und 18 Jahren, wie die Polizei in Rosenheim am Dienstag mitteilte. Zwei von ihnen hätten die Tat gestanden und gesagt, dass alle vier daran beteiligt gewesen seien.

Razzia gegen organisierten Drogenhandel in Nordrhein-Westfalen und in Italien

Mit einer länderübergreifenden Razzia sind Ermittler in Nordrhein-Westfalen und in Italien am Dienstag gegen die organisierte Drogenkriminalität vorgegangen. Insgesamt wurden 15 Objekte in Nordrhein-Westfalen und vier Objekte in Italien durchsucht, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Duisburg mitteilten. Im Fokus der Ermittler stehen demnach sechs Männer im Alter von 40 bis 52 Jahren. Sie sollen international im großen Stil mit Marihuana und Kokain gehandelt haben.

BKA hat keine Hinweise auf Gefährdung von Weihnachtsmärkten in Deutschland

Kurz vor dem Beginn der Hochphase der Weihnachtsmärkte in Deutschland hat das Bundeskriminalamt (BKA) keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung der Veranstaltungen. "Dem Bundeskriminalamt liegen derzeit keine Erkenntnisse oder Hinweise vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung für Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Advents- und Weihnachtszeit, insbesondere für Weihnachtsmärkte, ableiten lässt", sagte ein BKA-Sprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.

Textgröße ändern: